Wahlanwaltsvergütung Differenzbetrag zur PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Danine
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#11

17.12.2020, 09:07

Also habe ich das so richtig verstanden:

Die WahlRAGeb. haben wir mit angemeldet im Mai schon. Überhaupt ist ratenfreie VKH bewilligt worden unter Vorbehalt, sollte Vermögen doch vorhanden sein. Erst dann würden die WahlRAGeb. ja für uns interessant werden.
Wir haben also alles gemacht. Wenn Vermögen vorhanden ist, dann muss das Gericht den VKH-Beschluss abändern (oder wir beantragen das) und WahlRAGeb. können ausgezahlt werden.
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Adora Belle
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#12

17.12.2020, 10:17

Genau. Mehr könnt Ihr nicht machen, und höchstwahrscheinlich ist das Mandat an der Stelle auch erledigt.
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