Abrechnung + KFA Verwaltungsrecht (Studium)
Verfasst: 27.11.2019, 09:30
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich bin absoluter Neuling in Abrechnungssachen Verwaltungsrecht und freue mich über Eure Hilfestellungen.
Folgender Sachverhalt:
Mdt. erhält Ablehnungsbescheid von Uni.
RA legt Widerspruch ein.
Telefoniert mit Uni und erfährt, dass diese dem Widerspruch nicht abhelfen werden.
RA stellt Eilantrag bei Gericht.
Dann wird Angelegenheit von RA für erledigt erklärt (Uni stimmt dem zu) und es ergeht Einstellungsbeschluss - Kosten des Verfahrens trägt Uni (Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt)
Meine Fragen dazu:
Widerspruchsverfahren:
1,3 GG aus GW: 2.500 EUR (oder gilt hier ein anderer Streitwert?)
PTE
USt
Endsumme
korrekt?
Eilverfahren
1,3 VG GW: 2.500 EUR
(muss ich hier die GG aus Widerspruchsverfahren anrechnen, Anrechnung auch beim Kostenfestsetzungsantrag??)
PTE
USt
Endsumme
LG repfiffi
ich bin absoluter Neuling in Abrechnungssachen Verwaltungsrecht und freue mich über Eure Hilfestellungen.
Folgender Sachverhalt:
Mdt. erhält Ablehnungsbescheid von Uni.
RA legt Widerspruch ein.
Telefoniert mit Uni und erfährt, dass diese dem Widerspruch nicht abhelfen werden.
RA stellt Eilantrag bei Gericht.
Dann wird Angelegenheit von RA für erledigt erklärt (Uni stimmt dem zu) und es ergeht Einstellungsbeschluss - Kosten des Verfahrens trägt Uni (Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt)
Meine Fragen dazu:
Widerspruchsverfahren:
1,3 GG aus GW: 2.500 EUR (oder gilt hier ein anderer Streitwert?)
PTE
USt
Endsumme
korrekt?
Eilverfahren
1,3 VG GW: 2.500 EUR
(muss ich hier die GG aus Widerspruchsverfahren anrechnen, Anrechnung auch beim Kostenfestsetzungsantrag??)
PTE
USt
Endsumme
LG repfiffi