Ist Beschwer-Wert gleich Streitstwert?
Verfasst: 26.11.2019, 18:07
Liebe Alle,
In meinem Fall haben wir als Kläger Stufenklage auf Auskunft eingereicht. Die erste Instanz wurde gewonnen.
Die Beklagten haben daraufhin Berufung eingelegt, welche als unzulässig verworfen wurde.
Begründung: Die Beschwer übersteigt nicht 600 EUR, da der Akt "die Auskunft zu erteilen" keine 600 EUR wert ist (Zeitaufwand, Bearbeitungsgebühr ect.).
Nun möchte ich beide Instanzen abrechnen und verzweifle ein wenig wie hoch ich den Streitwert für die II. Instanz ansetzen soll.
Grundsatzfrage ist: Ist der Streitwert grundsätzlich gleich dem Beschwer-Wert, oder kann dieser in diesem Fall abweichen, da es hier um ca. 200.000 EUR geht, die voraussichtlich nach Erteilung der Auskunft fällig wären.
Über Rechtsprechungen ähnlicher Fälle wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus,
Refa-Kücken
In meinem Fall haben wir als Kläger Stufenklage auf Auskunft eingereicht. Die erste Instanz wurde gewonnen.
Die Beklagten haben daraufhin Berufung eingelegt, welche als unzulässig verworfen wurde.
Begründung: Die Beschwer übersteigt nicht 600 EUR, da der Akt "die Auskunft zu erteilen" keine 600 EUR wert ist (Zeitaufwand, Bearbeitungsgebühr ect.).
Nun möchte ich beide Instanzen abrechnen und verzweifle ein wenig wie hoch ich den Streitwert für die II. Instanz ansetzen soll.
Grundsatzfrage ist: Ist der Streitwert grundsätzlich gleich dem Beschwer-Wert, oder kann dieser in diesem Fall abweichen, da es hier um ca. 200.000 EUR geht, die voraussichtlich nach Erteilung der Auskunft fällig wären.
Über Rechtsprechungen ähnlicher Fälle wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus,
Refa-Kücken