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streitwertberechnung Betriebskosten

Verfasst: 26.11.2019, 11:35
von Trine
Hallo Zusammen,

hat jemand eine Ahnung, wie man den Streitwert berechnet in Tätigkeiten bei Monierungen von BKA?

Wir haben der BKA widersprochen. Diese wurde dann etwas abgeändert und dann ist nichts mehr passiert. Das war 2017.

Nun soll ich gegenüber der RSV abrechnen, allerdings weiß ich nicht, welchen GW ich nehmen darf.

Diverse Artikel im www. sagen was anderes. Vllt. habt ihr Tipps für mich?

Lieben Dank im Voraus.

LG

Re: streitwertberechnung Betriebskosten

Verfasst: 26.11.2019, 15:50
von Muschel
Ich habe mich hier immer nach dem AG Mitte gerichtet (11 C 194/10 vom 06.10.2010) dass besagt, dass 1/3 der Gesamtkosten gem. Abrechnung als GW in Ansatz gebracht werden können. Diverse RSV haben bisher immer brav bezahlt.

Re: streitwertberechnung Betriebskosten

Verfasst: 26.11.2019, 18:09
von Feldhamster
https://www.rfwforum.de/viewtopic.php?t=8809

Dort wurde auch schon mal diskutiert unter Angabe von Rechtsprechung.

Re: streitwertberechnung Betriebskosten

Verfasst: 28.11.2019, 08:04
von Trine
Muschel hat geschrieben:
26.11.2019, 15:50
Ich habe mich hier immer nach dem AG Mitte gerichtet (11 C 194/10 vom 06.10.2010) dass besagt, dass 1/3 der Gesamtkosten gem. Abrechnung als GW in Ansatz gebracht werden können. Diverse RSV haben bisher immer brav bezahlt.
Ich hatte mich auch ein 1/3 gehalten. Fraglich war für mich nur, die Gesamtkosten vom Anteil des Mieters oder der Gesamtkosten aller!?!

Re: streitwertberechnung Betriebskosten

Verfasst: 28.11.2019, 09:52
von Adora Belle
1/3 der Kosten des Hauses wären regelmäßig weit mehr als das, was der Mieter übers Jahr an Betriebskosten schuldet. Das kann nicht richtig sein. Die 1/3 sind halt eine Schätzung des Wertes, der streitig sein könnte, bzw. des Interesses des Mieters an einer korrekten Abrechnung. Es geht dabei natürlich nur um die Gesamtkosten, die der Mieter selbst schuldet.