streitwertberechnung Betriebskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

26.11.2019, 11:35

Hallo Zusammen,

hat jemand eine Ahnung, wie man den Streitwert berechnet in Tätigkeiten bei Monierungen von BKA?

Wir haben der BKA widersprochen. Diese wurde dann etwas abgeändert und dann ist nichts mehr passiert. Das war 2017.

Nun soll ich gegenüber der RSV abrechnen, allerdings weiß ich nicht, welchen GW ich nehmen darf.

Diverse Artikel im www. sagen was anderes. Vllt. habt ihr Tipps für mich?

Lieben Dank im Voraus.

LG
:thx
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Muschel
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#2

26.11.2019, 15:50

Ich habe mich hier immer nach dem AG Mitte gerichtet (11 C 194/10 vom 06.10.2010) dass besagt, dass 1/3 der Gesamtkosten gem. Abrechnung als GW in Ansatz gebracht werden können. Diverse RSV haben bisher immer brav bezahlt.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Feldhamster
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#3

26.11.2019, 18:09

https://www.rfwforum.de/viewtopic.php?t=8809

Dort wurde auch schon mal diskutiert unter Angabe von Rechtsprechung.
Trine
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#4

28.11.2019, 08:04

Muschel hat geschrieben:
26.11.2019, 15:50
Ich habe mich hier immer nach dem AG Mitte gerichtet (11 C 194/10 vom 06.10.2010) dass besagt, dass 1/3 der Gesamtkosten gem. Abrechnung als GW in Ansatz gebracht werden können. Diverse RSV haben bisher immer brav bezahlt.
Ich hatte mich auch ein 1/3 gehalten. Fraglich war für mich nur, die Gesamtkosten vom Anteil des Mieters oder der Gesamtkosten aller!?!
:thx
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Adora Belle
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#5

28.11.2019, 09:52

1/3 der Kosten des Hauses wären regelmäßig weit mehr als das, was der Mieter übers Jahr an Betriebskosten schuldet. Das kann nicht richtig sein. Die 1/3 sind halt eine Schätzung des Wertes, der streitig sein könnte, bzw. des Interesses des Mieters an einer korrekten Abrechnung. Es geht dabei natürlich nur um die Gesamtkosten, die der Mieter selbst schuldet.
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