Hallo Ihr Lieben,
ich bin gerade am diskutieren mit einem RA und brauche Eure Hilfe. Der RA ist der festen Meinung, dass man bei der Abrechnung mit dem Mandanten nicht zwingend an die vom Gericht festgesetzten Streitwerte gebunden ist. Ich hingegen bin der Meinung aufgrund von § 32RVG ist der Anwalt an den Streitwert gebunden.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass der festgesetzte Betrag für die außergerichtliche Tätigkeit nicht bindend ist, und man hier vom festgesetzten Streitwert abweichen kann, aber eben nicht für das gerichtliche Verfahren.
Wie seht Ihr das?
Abweichung bei Abrechnung vom festgesetzten Betrag
- Adora Belle
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Man kann jederzeit Vergütungsvereinbarungen treffen, die eine abweichende (höhere) Abrechnung vorsehen. Ansonsten ist der RA allerdings wie von Dir vermutet an den gerichtlichen Wert gebunden.
- Tigerle
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dann bin ich beruhigt, dass ich doch nicht so falsch liege.Adora Belle hat geschrieben: ↑20.11.2019, 16:24Man kann jederzeit Vergütungsvereinbarungen treffen, die eine abweichende (höhere) Abrechnung vorsehen. Ansonsten ist der RA allerdings wie von Dir vermutet an den gerichtlichen Wert gebunden.