Terminsvertretung / Untervollmacht
Verfasst: 18.11.2019, 09:05
Das Thema gab es schon öfter, ich weiß. Aber den Fall, den man gerade an der Backe hat, findet man natürlich nicht und wir machen auch sehr selten Terminsvertretungen, da wir ein paar Kilometer weit weg sitzen vom Gericht. In diesem Fall haben wir aber eh den nachfolgenden Gerichtstermin, so dass wir diesen quasi nur miterledigen sollen.
Folgendes:
Wir wurden von einer Kanzlei beauftragt, einen Termin für diese wahrzunehmen. Vereinbart wurde (telefonisch zwischen den Anwälten) ein Betrag von 250,00 €. netto. Ich habe also diesen Betrag der Kanzlei (Rechnungsempfänger Kanzlei) im vorab in Rechnung gestellt. Natürlich antworten diese nun, ich solle doch die Rechnung auf den Mandanten umschreiben, auch "um Schwierigkeiten bei der späteren Kostenfestsetzung zu vermeiden".
Nun bin ich etwas verwirrt. Eigentlich gehe ich davon aus, dass wir von der Kanzlei selbst beauftragt sind. Sie schrieben an uns auch:
"Wir danken für die Zusage, den Termin .... für uns wahrzunehmen." Und sie haben uns eine Untervollmacht übersandt mit der Bevollmächtigung, sie in eben diesen Termin zu vertreten.
Ich möchte die Rechnung nicht auf den Mandanten ausstellen. Wenn wir schon für so wenig Geld den Termin mit wahrnehmen, dann möchte ich nicht noch das Risiko haben, dass der Mandant nicht zahlt. Auch können die unsere Rechnung ja so eh nicht für die Kostenfestsetzung verwenden, sie bekommen doch einfach eine volle Terminsgebühr (die wesentlich höher ist) und fertig, oder?
Weiterhin teilen sie mit, dass sie die Rechnung dann nach Wahrnahme des Termins natürlich ausgleichen werden. Das möchte ich erst recht nicht, wenn mein Rechnungsempfänger der dortige Mandant ist - renn ich dem Kleckerbetrag am Ende noch hinterher.
Muss ich das tun? Wie seht ihr das?
Folgendes:
Wir wurden von einer Kanzlei beauftragt, einen Termin für diese wahrzunehmen. Vereinbart wurde (telefonisch zwischen den Anwälten) ein Betrag von 250,00 €. netto. Ich habe also diesen Betrag der Kanzlei (Rechnungsempfänger Kanzlei) im vorab in Rechnung gestellt. Natürlich antworten diese nun, ich solle doch die Rechnung auf den Mandanten umschreiben, auch "um Schwierigkeiten bei der späteren Kostenfestsetzung zu vermeiden".
Nun bin ich etwas verwirrt. Eigentlich gehe ich davon aus, dass wir von der Kanzlei selbst beauftragt sind. Sie schrieben an uns auch:
"Wir danken für die Zusage, den Termin .... für uns wahrzunehmen." Und sie haben uns eine Untervollmacht übersandt mit der Bevollmächtigung, sie in eben diesen Termin zu vertreten.
Ich möchte die Rechnung nicht auf den Mandanten ausstellen. Wenn wir schon für so wenig Geld den Termin mit wahrnehmen, dann möchte ich nicht noch das Risiko haben, dass der Mandant nicht zahlt. Auch können die unsere Rechnung ja so eh nicht für die Kostenfestsetzung verwenden, sie bekommen doch einfach eine volle Terminsgebühr (die wesentlich höher ist) und fertig, oder?
Weiterhin teilen sie mit, dass sie die Rechnung dann nach Wahrnahme des Termins natürlich ausgleichen werden. Das möchte ich erst recht nicht, wenn mein Rechnungsempfänger der dortige Mandant ist - renn ich dem Kleckerbetrag am Ende noch hinterher.
Muss ich das tun? Wie seht ihr das?