Reisekosten KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Coco Lores
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#21

06.02.2020, 13:54

Adora Belle hat geschrieben:
06.02.2020, 13:40
Bis jetzt sind es erstmal beantragte Kosten, oder?
Oh man jetzt lese ich es auch :patsch Danke für den Hinweis, das änder ich schnell um. Aber sonst geht meine Argumentation so von der Logik durch oder hab ich da nen Bock drin?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Adora Belle
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#22

06.02.2020, 13:55

Dann denn letzten Satz entsprechend ändern. ;)
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#23

06.02.2020, 13:56

Adora Belle hat geschrieben:
06.02.2020, 13:55
Dann denn letzten Satz entsprechend ändern. ;)
Schon passiert :thx :oops:
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#24

16.03.2020, 12:00

Ich stehe momentan auch auf dem Schlauch. Vll könnt ihr mir kurz helfen.

Kläger und beauftragter RA sind am dritten Ort (Norddeutschland). Geklagt wurde in Süddeutschland. Es fanden 2 Termine statt. GE-Anwalt macht Reisekosten wie folgt geltend: für Termin 1 Fahrtkosten mit Auto - für Termin 2 Reisekosten über DB. Kann ich hier was monieren?
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#25

16.03.2020, 13:00

Was ist GE? Wer macht diese Kosten geltend, der Kläger?
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#26

16.03.2020, 17:33

Wenn der Kläger und sein Anwalt (wobei ich hier davon ausgehe, dass der Anwalt dann am Wohnort des Klägers ist) aus Norddeutschland in Süddeutschland klagen, sind Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig. Ob der mit der Bahn oder dem Auto anreist, bleibt dem Anwalt selbst überlassen. Da kannst Du rein gar nichts machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#27

17.03.2020, 09:30

Adora Belle hat geschrieben:
16.03.2020, 13:00
Was ist GE? Wer macht diese Kosten geltend, der Kläger?
ja. sorry für das undeutliche schreiben. GE = Gegner, in meinem Fall der Kläger.
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#28

17.03.2020, 09:31

Anahid hat geschrieben:
16.03.2020, 17:33
Wenn der Kläger und sein Anwalt (wobei ich hier davon ausgehe, dass der Anwalt dann am Wohnort des Klägers ist) aus Norddeutschland in Süddeutschland klagen, sind Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig. Ob der mit der Bahn oder dem Auto anreist, bleibt dem Anwalt selbst überlassen. Da kannst Du rein gar nichts machen.
Gibt es da nichts, dass man darauf achten muss, die Kosten nicht in die Höhe zu treiben? Bahn ist definitiv günstiger als PKW.
Der Kläger ist eine Firma, großes Unternehmen. Gibt es da Rechtsprechung, dass Anwalt am Prozessort hätte gewählt werden können/müssen?
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Adora Belle
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#29

17.03.2020, 10:09

Nein, das ist alles Schnee von gestern. Und Bahn dürfte kaum günstiger sein als PKW, weil der RA berechtigt ist, 1. Klasse zu reisen. Und ohnehin ist der RA frei in der Wahl des Verkehrsmittels. Allenfalls bei Flugzeug muss man Kosten vs. Zeitersparnis abwägen.

Den Grundsatz hat @Anahid schon beschrieben.
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#30

17.03.2020, 10:41

Ok vielen Dank!!!
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