08, VG 3101

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

14.11.2019, 10:53

Hallo :wink1

Ich habe eine Frage bzgl. der vorzeitigen Beendigung des Verfahrens:

Vorab: Die Vollmacht ist sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Tätigkeit unterschrieben - von Anfang an!

Wir haben zunächst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Keine Zahlung, Nachfrist, Frist abgelaufen und dann Klageentwurf gefertigt. Die Klage ist nicht rausgegangen, weil die Gegenseite nunmehr gezahlt hat!

Ich würde jetzt die 0,8 VG 3101 abrechnen, da die Klage nicht rausgegangen ist. ABER: Muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen?

:thx
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Adora Belle
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#2

14.11.2019, 11:07

Ja natürlich. Wie kommst Du auf die Idee, es könnte anders sein?
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#3

14.11.2019, 11:23

Ist denn überhaupt eine GG entstanden? Wie lautete der vom Mandanten erteilte Auftrag?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Svengie
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#4

14.11.2019, 11:33

Ja ist ist und die ist auch von der Gegenseite gezahlt worden.
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#5

14.11.2019, 11:40

Ich hatte im Internet recherchiert und war mir unsicher mit der Anrechnung. Daher dachte ich, ich frage lieber eben nach :oops:
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#6

14.11.2019, 11:41

Ist ja auch nicht verkehrt. Lieber fragen, als es falsch machen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Svengie
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#7

14.11.2019, 11:48

Jaa =)
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