Hallo
Ich habe eine Frage bzgl. der vorzeitigen Beendigung des Verfahrens:
Vorab: Die Vollmacht ist sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Tätigkeit unterschrieben - von Anfang an!
Wir haben zunächst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Keine Zahlung, Nachfrist, Frist abgelaufen und dann Klageentwurf gefertigt. Die Klage ist nicht rausgegangen, weil die Gegenseite nunmehr gezahlt hat!
Ich würde jetzt die 0,8 VG 3101 abrechnen, da die Klage nicht rausgegangen ist. ABER: Muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen?
08, VG 3101
- Adora Belle
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Ja natürlich. Wie kommst Du auf die Idee, es könnte anders sein?
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Ist denn überhaupt eine GG entstanden? Wie lautete der vom Mandanten erteilte Auftrag?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11