Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
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#1
11.11.2019, 15:27
Hallo Zusammen,
Die außergerichtliche Angelegenheit ist abgeschlossen und bevor wir die fertige Rechnung versenden können, verstirbt der Mandant.
Ein Erbe ist bekannt. Er bemüht sich gerade um den Erbschein.
Wie verfährt man da mit der Rechnung. Erhält der Erbe die noch auf den Namen des Mandanten ausgestellte Rechnung mit der Aufforderung diese zu bezahlen? Oder muss ich die Rechnung erst auf den Erben umschreiben?
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sh161
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#2
11.11.2019, 15:54
pepe hat geschrieben: ↑11.11.2019, 15:27
Wie verfährt man da mit der Rechnung. Erhält der Erbe die noch auf den Namen des Mandanten ausgestellte Rechnung mit der Aufforderung diese zu bezahlen?
ja
Oder muss ich die Rechnung erst auf den Erben umschreiben?
Nein, Auftraggeber war ja der Verstorbene. Das ist dann eine Nachlassverbindlichkeit.