Abrechnung beigeordneter RA Nebenkläger
Verfasst: 07.11.2019, 14:47
Hallo ihr Lieben, wir haben uns in einer Angelegenheit als Nebenkläger angeschloßen und wurden der Geschädigten als Beiständin beigeordnet. Kann ich jetzt die Kosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen? Und ich bin doch richtig mit der Annahme, dass ich die Strafgebühren eines Pflichtverteidigers nehme?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!