Hallo,
irgendwie komm ich grad nicht weiter bzw. bin verunsichert.
Wir haben 12/18 einen Mahnbescheid gemacht, allerdings wurde übersehen, dass wir außergerichtich tätig waren und es wurden keine außergerichtlichen Kosten geltend gemacht.
Nun hat die Gegenseite Widerspruch beantragt und es geht ins streitige Verfahren. Jetzt muss ich eine Klagebegründung machen.
Können wir hier noch die geltend gemachten Kosten geltend machen, oder sind die jetzt erstmal weg?
keine außergerichtichen Kosten in MB, streitiges Verfahren
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Vielen Dank
Kann ich das dann einfach unter Klageantrag zu 2. machen?
Klageantrag 1. ist ja die Hauptforderung wie im Mahnbescheid
oder muss ich da jetzt einen satz schreiben, dass die Klage erweitert wird?
Kann ich das dann einfach unter Klageantrag zu 2. machen?
Klageantrag 1. ist ja die Hauptforderung wie im Mahnbescheid
oder muss ich da jetzt einen satz schreiben, dass die Klage erweitert wird?
- Anahid
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Nein, Du musst keinen Satz schreiben, dass die Klage erweitert wird. Hier geht's nur um Nebenforderungen; die sind nicht streitwerterhöhend und von daher eher uninteressant.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.