keine außergerichtichen Kosten in MB, streitiges Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ELAN
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#1

07.11.2019, 11:14

Hallo,
irgendwie komm ich grad nicht weiter bzw. bin verunsichert.

Wir haben 12/18 einen Mahnbescheid gemacht, allerdings wurde übersehen, dass wir außergerichtich tätig waren und es wurden keine außergerichtlichen Kosten geltend gemacht.

Nun hat die Gegenseite Widerspruch beantragt und es geht ins streitige Verfahren. Jetzt muss ich eine Klagebegründung machen.

Können wir hier noch die geltend gemachten Kosten geltend machen, oder sind die jetzt erstmal weg?
jenniver
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#2

07.11.2019, 11:17

Kannst du klageerweiternd mit geltend machen.
ELAN
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#3

07.11.2019, 11:23

Vielen Dank

Kann ich das dann einfach unter Klageantrag zu 2. machen?
Klageantrag 1. ist ja die Hauptforderung wie im Mahnbescheid

oder muss ich da jetzt einen satz schreiben, dass die Klage erweitert wird?
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Anahid
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#4

07.11.2019, 11:42

Nein, Du musst keinen Satz schreiben, dass die Klage erweitert wird. Hier geht's nur um Nebenforderungen; die sind nicht streitwerterhöhend und von daher eher uninteressant. ;)
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ELAN
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#5

07.11.2019, 11:47

ok, vielen Dank euch beiden :knutsch
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