Hallo, ich brauche eure Hilfe. Wir haben so selten Personenstandsverfahren, sodass ich gebührentechnisch die ein oder andere Frage habe.
Entstehen denn in einem Gerichtsverfahren Gerichtskosten und wer trägt denn die Kosten, wenn unsere Mandanten gewinnen, also z.B. die Geburtsurkunde berichtigt werden muss? Beträgt der Gegenstandswert 2.000 €?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus
Gebühren im Personenstandsverfahren
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