Strafrecht Nebenklagevertretung Terminsvertretung
Verfasst: 31.10.2019, 10:35
Da wir so gut wie kein Strafrecht machen... wende ich mich an Euch.
Meine Anwältin hat für einen befreundenten Rechtsanwalt hier in Berlin 3 Termine vor dem Landgericht wahrgenommen.
Der Rechtsanwalt vertritt in einer Mordsache die Nebenkläger. Der Angeklagte ist verurteilt worden. Unsere Anwältin hat keine Anträge gestellt, sie hat nur beigewohnt.
Ich würde also nur die 3 Terminsgebühren + Mehrwertstuer abrechnen und einmal eine Zusatzgebühr von mehr als 5 Stunden!?
Nun meine einentliche Frage gegenüber wem rechne ich ab. Der Angeklagte hat ja die kosten zu tragen?! Oder rechne ich gegenüber dem Anwalt/Nebenkläger ab?
Meine Anwältin hat für einen befreundenten Rechtsanwalt hier in Berlin 3 Termine vor dem Landgericht wahrgenommen.
Der Rechtsanwalt vertritt in einer Mordsache die Nebenkläger. Der Angeklagte ist verurteilt worden. Unsere Anwältin hat keine Anträge gestellt, sie hat nur beigewohnt.
Ich würde also nur die 3 Terminsgebühren + Mehrwertstuer abrechnen und einmal eine Zusatzgebühr von mehr als 5 Stunden!?
Nun meine einentliche Frage gegenüber wem rechne ich ab. Der Angeklagte hat ja die kosten zu tragen?! Oder rechne ich gegenüber dem Anwalt/Nebenkläger ab?