Strafrecht Nebenklagevertretung Terminsvertretung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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jesmey
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#1

31.10.2019, 10:35

Da wir so gut wie kein Strafrecht machen... wende ich mich an Euch.
Meine Anwältin hat für einen befreundenten Rechtsanwalt hier in Berlin 3 Termine vor dem Landgericht wahrgenommen.
Der Rechtsanwalt vertritt in einer Mordsache die Nebenkläger. Der Angeklagte ist verurteilt worden. Unsere Anwältin hat keine Anträge gestellt, sie hat nur beigewohnt.

Ich würde also nur die 3 Terminsgebühren + Mehrwertstuer abrechnen und einmal eine Zusatzgebühr von mehr als 5 Stunden!?

Nun meine einentliche Frage gegenüber wem rechne ich ab. Der Angeklagte hat ja die kosten zu tragen?! Oder rechne ich gegenüber dem Anwalt/Nebenkläger ab?
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Adora Belle
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#2

31.10.2019, 11:11

Das fragst Du am besten mal den befreundeten Rechtsanwalt. Und die Anwältin.
Feldhamster
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#3

31.10.2019, 21:55

Ich vermute, dass der befreundete RA dem Nebenkläger beigeordnet war und er somit gegenüber der Staatskasse abrechnen kann. Wenn nun statt des RA jemand anders die Termine wahrnimmt, ist zu klären, wer euch beauftragt hat und ob für diese Termine eine gesonderte Beiordnung beantragt worden ist.

Die Kostenfestsetzung gegen den Angeklagten müsste eigentlich der befreundete RA beantragen, sofern er im Falle einer Beiordnung höhere Gebühren als WV beanspruchen möchte.
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