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Re: Rückfestsetzung

Verfasst: 12.11.2019, 10:35
von Inara
großartig, vielen lieben Dank für Eure schnelle Hilfe !!! Vielen Dank für den geänderten Text Anahid!

Re: Rückfestsetzung

Verfasst: 12.11.2019, 14:20
von ...
Für die Verzinsung ab dem Tag der Zahlung an die Gegenseite gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Verzinsung kann erst ab Eingang des Rückfestsetzungsantrages ausgesprochen werden.

Re: Rückfestsetzung

Verfasst: 12.11.2019, 16:50
von 13
Ist in meinem Beritt genauso.

Re: Rückfestsetzung

Verfasst: 12.11.2019, 17:02
von Anahid
Ich hatte auch schon Gerichte, die das so festgesetzt haben. Mehr, als dass der RPfl den Zinszeitpunkt ändert, kann ja nicht passieren. :pfeif

Re: Rückfestsetzung

Verfasst: 13.11.2019, 08:44
von ...
Anahid hat geschrieben:
12.11.2019, 17:02
Ich hatte auch schon Gerichte, die das so festgesetzt haben. Mehr, als dass der RPfl den Zinszeitpunkt ändert, kann ja nicht passieren. :pfeif
Doch.
Der Rpfl könnte antragsgemäß festsetzen und die Gegenseite Erinnerung einlegen. Dann müsste man die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen, wenn die Entscheidung geändert wird (wovon auszugehen wäre).