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Re: Rückfestsetzung
Verfasst: 12.11.2019, 10:35
von Inara
großartig, vielen lieben Dank für Eure schnelle Hilfe !!! Vielen Dank für den geänderten Text Anahid!
Re: Rückfestsetzung
Verfasst: 12.11.2019, 14:20
von ...
Für die Verzinsung ab dem Tag der Zahlung an die Gegenseite gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Verzinsung kann erst ab Eingang des Rückfestsetzungsantrages ausgesprochen werden.
Re: Rückfestsetzung
Verfasst: 12.11.2019, 16:50
von 13
Ist in meinem Beritt genauso.
Re: Rückfestsetzung
Verfasst: 12.11.2019, 17:02
von Anahid
Ich hatte auch schon Gerichte, die das so festgesetzt haben. Mehr, als dass der RPfl den Zinszeitpunkt ändert, kann ja nicht passieren.
Re: Rückfestsetzung
Verfasst: 13.11.2019, 08:44
von ...
Anahid hat geschrieben: ↑12.11.2019, 17:02
Ich hatte auch schon Gerichte, die das so festgesetzt haben. Mehr, als dass der RPfl den Zinszeitpunkt ändert, kann ja nicht passieren.
Doch.
Der Rpfl könnte antragsgemäß festsetzen und die Gegenseite Erinnerung einlegen. Dann müsste man die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen, wenn die Entscheidung geändert wird (wovon auszugehen wäre).