Pflichtverteidigung - zwei verbundene Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

29.10.2019, 10:43

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Strafsache, Chef war Pflichtverteidiger.

Wir wurden erst nur für das eine Verfahren bestellt. Im weiteren Verlauf haben wir dann einen Beschluss bekommen, dass noch ein anderes Verfahren (bei einem anderen Gericht) zur gemeinsamen Durchführung der HV hinzuverbunden wird. Die Pflichtverteidigung erstreckt sich auch auf das übernommene Verfahren. Beide Verfahren waren schon beim AG. Chef hat dann den Termin wahrgenommen. In dem zuverbundenen Verfahren haben wir nur AE beantragt, nachdem bekannt wurde, dass es noch ein weiteres Verfahren gibt.

Chef meint, ich kann hier noch etwas gesondert abrechnen. Umsonst steht das ja nicht im Beschluss. Was meint ihr? Ich würde eher sagen, dass wir hier nichts mehr bekommen ... Oder liege ich hier falsch :nachdenk
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Adora Belle
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#2

29.10.2019, 11:17

Wenn es vor der Verbindung keine Tätigkeit in dem anderen Verfahren gab, dann ist auch nix extra abzurechnen.
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