Abrechnungsfrage bei außergerichtlicher Einigung nach Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Isis90
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#1

29.10.2019, 09:49

Hallo,

ich glaube ich stehe einfach nur auf dem Schlauch oder bin verwirrt weil mein Chef ständig von der Seite Ideen einwirft..... :oops:

Also: Die Gegenseite hat außergerichtlich aufgefordert mit GW 1500 €, dann kam die Klage über 1500 €. Nachdem ein Besichtigungstermin ohne Gericht stattgefunden hat, bei dem für die Mängelbeseitigung 4676 € festgestellt wurden, wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen und jetzt soll die Klage von der Gegenseite zurückgenommen werden.

Meine letzte Idee war jetzt

außergerichtlich
1,3 GG aus 4676 €
1,5 EG aus 4676 €
PTP
USt

gerichtlich
1,3 VG aus 1500 €
Anrechnung 0,65 GG
1,2 TG aus 1500 €
Auslagen für Termin
PTP
USt

Oder denke ich komplett falsch?
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Anahid
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#2

29.10.2019, 09:56

Meiner Meinung nach bekommst Du keine 1,5 EG aus 4.676,00 €. Wenn man hier davon ausgeht, dass in dem Termin (der durchgeführt wurde, um eine Einigung zu finden) der Wert auf 4.676,00 € angehoben wurde und dann insgesamt eine Einigung herbeigeführt wurde, dann musst Du hier splitten.

1,3 GG aus 4.676,00 €
1,5 EG aus 3.176,00 €

1,3 VG aus 1.500,00 €
Anrechnung 0,65 GG aus 1.500,00 €
1,2 TG aus 1.500,00 €
1,0 EG aus 1.500,00 €
Abgleich § 15 III RVG - höchstens insgesamt 1,5 EG aus 4.676,00 €
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#3

29.10.2019, 10:08

Danke @Anahid, auf den Gedanken mit der Teilung war ich noch gar nicht gekommen

Also soweit ich das der Akte entnehmen kann (bin leider noch neu in der Kanzlei), haben sie in dem Ortstermin festgestellt, dass sie das komplett anders nachbessern müssen als es bisher versucht wurde. Danach kam dann eine Berechnung der Gegenseite die die 4676 € nannte als Nachbesserungskosten. Also haben sie zwar festgestellt das es Kosten sind, die genaue Höhe aber erst nach dem Termin gewusst

Dem Protokoll meines Chefs vom Termin lässt sich nur entnehmen, dass sich beide Parteien mit ihren RAs das Problem angesehen haben. Gegner musste zugeben das er sich an Hinweise aus der Mängelbeseitigung nicht gehalten hat und deswegen erneut nachgebessert werden muss. Mandant weist darauf hin, dass gewünschte Mängelbeseitigung aufgrund alter der Straße nicht möglich ist. Einigung das Mandant Kosten für ordnungsgemäße Mängelbeseitigung benennt
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#4

29.10.2019, 10:13

Und was sollen diese Ausführungen an der Abrechnung ändern? :kopfkratz
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#5

29.10.2019, 10:25

Offensichtlich nichts, außer mir zeigen das ich den Brückentag diese Woche als Urlaub wohl wirklich mehr als nötig habe :-D

Sorry, ist wohl so ne Akte wo ich nicht weiß wie ich vom Schlauch runter komme oder der Groschen will einfach nicht richtig fallen

Ganz großes danke dir für deine Hilfe
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