verspäteteter Kostenfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Inara
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#1

24.10.2019, 10:04

Hallo Ihr Lieben!

Irgendwie hatte ich sowas noch nicht.

Wir haben ein Urteil in dem die Kosten gequotelt wurden. Die Gegenseite hat die Kosten eingereicht und uns wurde eine Frist zur Einreichung gesetzt. Diese haben wir versäumt; nun wurde der KFB erlassen nur mit den Kosten der Gegenseite.

Kann ich hier nun einfach noch unsere Kostenfestsetzungsantrag einreichen oder muss hier ein Rechtsmittel eingelegt werden? Wenn ja, hat hier jemand eine Vorlage.

Vielen Dank im Voraus.

LG
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Ciara
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#2

24.10.2019, 10:07

Du kannst euren einfach einreichen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Inara
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#3

24.10.2019, 10:46

super, vielen lieben Dank!
...
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#4

24.10.2019, 14:10

Ciara hat geschrieben:
24.10.2019, 10:07
Du kannst euren einfach einreichen.
:genau §106 II ZPO.

Im Rechtsmittelverfahren können die Kosten nicht geltend gemacht werden.
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