Streitwertberechnung Arbeitsrecht Kündigung, weitere Kündigung, eigene Kündigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tigerle
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#1

23.10.2019, 12:21

Folgender Fall;

Mandant erhält Kündigung, gegen diese Kündigung wird Kündigungsschutzklage eingereicht
Mandant erhält darauf fristlose Kündigung, diesbezüglich wird die Kündigungsschutzklage erweitert (1. Klageerweiterung)
Mandant kündigt dann noch selbst (2. Klageerweiterung betreffend Herausgabe diverser Papiere (Arbeitsbescheinigungen, Zeugnis, Tätigkeitsnachweis,, etc) und restliches Gehalt)

Wie berechne ich hier den Streitwert:

Kündigugnsschutzklage klar 3 x Monatsgehalt
bei der 1. Klageerwiderung ist aber die Restdauer des Arbeitsverhältnisses keine 3 Monate mehr, dann nehme ich doch nur noch das Monatsgehalt bezogen auf die Restdauer des Arbeitsverhältnisses

Und für die 2. Klageerweiterung? Lohnforderung ist klar, aber kann ich pro Arbeitspapier auch noch was berechnen?

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar. oder zumindest einen Hinweis wo ich selbst nachsehen kann. DANKE :thx
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Anahid
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#2

23.10.2019, 15:26

Wieso ist die Restdauer des Arbeitsverhältnisses keine 3 Monate mehr bei Zugang der fristlosen Kündigung? Bestand da ein Zeitarbeitsvertrag? Die erste Kündigung wird ja auch schon durch Klage angegriffen; die beendet also das Arbeitsverhältnis wohl erstmal nicht.

Für die geforderten Papiere erhöht sich der Streitwert. Solltest Du eigentlich dem Streitwertkatalog entnehmen können.
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Tigerle
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#3

04.11.2019, 10:16

:thx
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