KFB mit Kostenquote - Berechnung falsch?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

23.10.2019, 11:06

Hallo, mir liegt in einer Sache, wir waren Beklagte, der KFB vor. Kostenquote war 2/3 Kläger und 1/3 wir (Beklagte).
Es gab keinen Vergleich.

vom Kläger angemeldet: 693,53 € zzgl. 324,00 € GK
von uns angemeldet: 667,23 € RA Kosten

Summe RA-Gebühren gesamt: 1.360,76
davon muss Kläger 907,17 € zahlen (2/3)
abzüglich seiner eigenen Kosten (693,53 €) ergibt das einen Erstattungsanspruch i.H.v. 213,64 €.

Aber bzgl. der Gerichtskosten, wo wir ja 1/3 (also 108,00 €) selbst zahlen müssen, hätte doch der Kläger einen Erstattungsanspruch gegen uns, also 213,64 € - 108,00 € = 105,64 € an uns zurück zu erstatten.

Das Gericht hat mitgeteilt, dass der Kläger 220,15 € an uns erstatten muss (Berechnung fehlt). Wie kommen die da drauf? Ist ja mehr als ich dachte also werde ich nichts gegen vorbringen, aber ich möchte es gerne verstehen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Liesel
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#2

23.10.2019, 11:11

Liegt dir die GK-Abrechnung vor.

Nach den von dir mitgeteilten Kosten ist deine Berechnung korrekt.
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Muschel
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#3

23.10.2019, 11:23

Nein, die GK-Rechnung liegt mir nicht vor. Aber SW war 2.500,00 €, es wurde ein Urteil gesprochen, also müssten ja 3 Gerichtsgebühren angefallen sein (324,00 €).
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#4

23.10.2019, 15:16

Hat der Mandant evtl. Zeugenauslagen etc. gezahlt?

Wenn nicht, dürfte der KfB falsch sein.
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#5

23.10.2019, 16:50

Irgendwas stimmt da einfach nicht. Fordere doch einfach die Kostenberechnung bei Gericht an, dann siehst du ja was da gerechnet wurde.
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#6

24.10.2019, 11:19

Konnte mich jetzt erst wieder melden. Also Zeugenauslagen hat unsere Mandantin nicht geleistet. Werde mich dann mal nach der Kostenberechnung des Gerichts erkundigen, aber nur interessehalber. Der KFB ist ja zu unseren Gunsten :-)
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#7

24.10.2019, 11:26

Antwort des Gerichts auf telefonische Nachfrage: Die Rechtspflegerin hat nicht notiert das die Berechnung beizufügen ist, also wird das auch nicht gemacht. Fertig war sie. Na gut, dann werde ich mal sicherheitshalber die 2-wöchige Beschwerdefrist abwarten, ob die Gegenseite was moniert.
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#8

24.10.2019, 11:33

Tja.....nur wenn die Gegenseite hier ein Rechtsmittel einlegt, dann hat, wenn die Gegenseite gewinnt (wonach das hier grad mal aussieht) Euer Mandant die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Ich würde die Gerichtskostenrechnung bei Gericht schriftlich per Fax anfordern mit der Begründung, dass der KFB so nicht prüfbar ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Muschel
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#9

24.10.2019, 11:36

Danke für den Hinweis, werde ich dann mal sofort fertigmachen.
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#10

25.10.2019, 09:23

Muschel hat geschrieben:
24.10.2019, 11:26
Antwort des Gerichts auf telefonische Nachfrage: Die Rechtspflegerin hat nicht notiert das die Berechnung beizufügen ist, also wird das auch nicht gemacht. Fertig war sie. Na gut, dann werde ich mal sicherheitshalber die 2-wöchige Beschwerdefrist abwarten, ob die Gegenseite was moniert.
Was ist denn das für eine nette Auskunft und vor allem was sind das für Methoden? Du musst doch die Berechnungen prüfen können??? Der Anwalt muss ja auch seine Kosten belegen... :roll:

Sowas hab ich auch noch nie gehört :schock :augenreib
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