Hallo zusammen!
Vorab: ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich meine Frage ausführlich genug erläutern werde. Wir arbeiten mit der Kanzlei-Software ra-micro.
In einer Scheidungssache erhielten wir einen Beschluss mit folgender Kostenentscheidung:
"Der Verfahrenswert für die Ehesache wird festgesetzt auf 7.900,00 Euro.
Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich wird festgesetzt auf 3.100,00 Euro.
Der Verfahrenswert für das Sorgerecht und den Vergleich wird jeweils festgesetzt auf 1.600,00 Euro".
Wir haben VKH bewilligt bekommen. Folgende Gebühren sollen gegenüber der Staatskasse abgerechnet werden:
Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
gerichtl. Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
Hinzu kommt noch die Gebühr für die sog. Geschäftsreise Nr. 7003 VV RVG, einfache Fahrt 15,3 km -> 4,59 €
und die Gebühr für das Tage- und Abwesenheitsgeld Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG, bis zu 4 Stunden Abwesenheit -> 25,00 €.
Ich stehe gerade auf dem Schlauch und weiß leider nicht, wie ich diese Abrechnung machen soll.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Kathi
Mehrvergleich abrechnen
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Hallo hier im Forum!
Es ist hier üblich einen Abrechnungsvorschlag zu machen, über den dann diskutiert werden kann.
Nach deiner Schilderung liegt jedenfalls kein Mehrvergleich vor.
Nach welchen Gegenstandswerten würdest du denn die einzelnen Gebühren (die du richtig benannt hast) abrechnen?
Und du müsstest uns noch sagen, welche Themen Inhalt des Vergleichs sind.
Es ist hier üblich einen Abrechnungsvorschlag zu machen, über den dann diskutiert werden kann.
Nach deiner Schilderung liegt jedenfalls kein Mehrvergleich vor.
Nach welchen Gegenstandswerten würdest du denn die einzelnen Gebühren (die du richtig benannt hast) abrechnen?
Und du müsstest uns noch sagen, welche Themen Inhalt des Vergleichs sind.
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Ich muss mich selbst korrigieren...die Gebühr für die Geschäftsreise beträgt in diesem Fall insgesamt 9,18 €, anstatt 4,59 €.kathi_lool hat geschrieben: ↑23.10.2019, 10:32Hallo zusammen!
Vorab: ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich meine Frage ausführlich genug erläutern werde. Wir arbeiten mit der Kanzlei-Software ra-micro.
In einer Scheidungssache erhielten wir einen Beschluss mit folgender Kostenentscheidung:
"Der Verfahrenswert für die Ehesache wird festgesetzt auf 7.900,00 Euro.
Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich wird festgesetzt auf 3.100,00 Euro.
Der Verfahrenswert für das Sorgerecht und den Vergleich wird jeweils festgesetzt auf 1.600,00 Euro".
Wir haben VKH bewilligt bekommen. Folgende Gebühren sollen gegenüber der Staatskasse abgerechnet werden:
Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
gerichtl. Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
Hinzu kommt noch die Gebühr für die sog. Geschäftsreise Nr. 7003 VV RVG, einfache Fahrt 15,3 km -> 4,59 €
und die Gebühr für das Tage- und Abwesenheitsgeld Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG, bis zu 4 Stunden Abwesenheit -> 25,00 €.
Ich stehe gerade auf dem Schlauch und weiß leider nicht, wie ich diese Abrechnung machen soll.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Kathi
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Danke für den Hinweis!Feldhamster hat geschrieben: ↑24.10.2019, 21:09Hallo hier im Forum!
Es ist hier üblich einen Abrechnungsvorschlag zu machen, über den dann diskutiert werden kann.
Nach deiner Schilderung liegt jedenfalls kein Mehrvergleich vor.
Nach welchen Gegenstandswerten würdest du denn die einzelnen Gebühren (die du richtig benannt hast) abrechnen?
Und du müsstest uns noch sagen, welche Themen Inhalt des Vergleichs sind.
Es handelt sich lediglich um eine Scheidung und den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
Ich würde die 3100 aus dem Wert 11.000 € (7.900 € + 3.100 €) nehmen sowie die 3104.
Außerdem würde ich die 1003 aus den 1.600 € nehmen.
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Was ist mit dem Verfahrenswert für das Sorgerecht?
Wieso wird der Vergleichswert (sofern es sich tatsächlich um einen VA-Ausschluss handelt) auf 1.600,00 Euro festgesetzt, wenn sich der Verfahrenswert für den VA auf 3.100,00 Euro beläuft?
Wieso wird der Vergleichswert (sofern es sich tatsächlich um einen VA-Ausschluss handelt) auf 1.600,00 Euro festgesetzt, wenn sich der Verfahrenswert für den VA auf 3.100,00 Euro beläuft?
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So steht es in dem gerichtlichen Beschluss. Ich habe lediglich daraus zitiert.
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Die Angaben widersprechen sich eben. Damit ist eine zuverlässige Hilfe nicht möglich, weil wir nicht wissen, woran wir uns halten sollen.
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So wie das hier aussieht, wurde über das Sorgerecht ein Vergleich geschlossen, da die Streitwerte für das Sorgerecht und den Vergleich identisch sind. Wenn über den Versorgungsausgleich ein Vergleich getroffen wurde, dann müsste der Streitwert des Vergleich auf 4.700,00 € (1.600,00 € Sorgerecht + 3.100,00 € Versorgungsausgleich) festgesetzt werden. Ich würd das nochmals anhand der Akten prüfen und Berichtigung des Streitwertbeschlusses wegen offensichtlicher Unrichtigkeit beantragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ok vielen Dank für die Hilfe!Anahid hat geschrieben: ↑31.10.2019, 10:20So wie das hier aussieht, wurde über das Sorgerecht ein Vergleich geschlossen, da die Streitwerte für das Sorgerecht und den Vergleich identisch sind. Wenn über den Versorgungsausgleich ein Vergleich getroffen wurde, dann müsste der Streitwert des Vergleich auf 4.700,00 € (1.600,00 € Sorgerecht + 3.100,00 € Versorgungsausgleich) festgesetzt werden. Ich würd das nochmals anhand der Akten prüfen und Berichtigung des Streitwertbeschlusses wegen offensichtlicher Unrichtigkeit beantragen.