Einigungsgebühr - ja/nein?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
LuisaJL
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 480
Registriert: 24.06.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Eisenach

#1

22.10.2019, 11:31

Hallo,

ich bin mir in nachfolgendem Fall etwas unsicher, ob eine Einigungsgebühr ausgelöst wird oder nicht :nachdenk

Wir haben Klage hinsichtlich der Schadenersatzansprüche unserer Mandantin aus einem Verkehrsunfall eingereicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat uns nun nach Zustellung der Klageschrift direkt angeschrieben und eine Abfindungserklärung unterbereitet, wonach eine Summe X gezahlt wird und der Rechtsstreit hiermit für erledigt erklärt werden soll. Weiterhin wird versichert, dass kein Kostenantrag gestellt wird und unsere festsetzbaren RA-Geb. und GK von der GS getragen werden.

Fällt im Falle des Einverständnisses eine Einigungsgebühr an oder nicht? Und wenn ja, eine EG nach Nr. 1000 VV RVG oder 1003 VV RVG?

Was meint ihr?

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17570
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

22.10.2019, 13:07

Eine Abfindungserklärung ist eine Einigung und damit fällt die EG an. Da wohl der Streitgegenstand gerichtlich anhängig ist, natürlich die Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
LuisaJL
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 480
Registriert: 24.06.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Eisenach

#3

22.10.2019, 15:19

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber kann ich unsere Gebühren auch im Wege der Kostenfestsetzung geltend machen, wenn der Rechtsstreit von beiden Parteien für erledigt erklärt wird und keine Kostenentscheidung ergeht?
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#4

22.10.2019, 15:23

LuisaJL hat geschrieben:
22.10.2019, 15:19

Aber kann ich unsere Gebühren auch im Wege der Kostenfestsetzung geltend machen, wenn der Rechtsstreit von beiden Parteien für erledigt erklärt wird und keine Kostenentscheidung ergeht?
Nein. Ohne Kostenentscheidung kann es keine Kostenfestsetzung geben (§103 I ZPO).
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

22.10.2019, 15:28

Du musst Dir die Bestätigung der Gegenseite holen, dass auch die EG aus dem Erledigungswert gezahlt wird.
Antworten