Hallo,
ich bin mir in nachfolgendem Fall etwas unsicher, ob eine Einigungsgebühr ausgelöst wird oder nicht
Wir haben Klage hinsichtlich der Schadenersatzansprüche unserer Mandantin aus einem Verkehrsunfall eingereicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat uns nun nach Zustellung der Klageschrift direkt angeschrieben und eine Abfindungserklärung unterbereitet, wonach eine Summe X gezahlt wird und der Rechtsstreit hiermit für erledigt erklärt werden soll. Weiterhin wird versichert, dass kein Kostenantrag gestellt wird und unsere festsetzbaren RA-Geb. und GK von der GS getragen werden.
Fällt im Falle des Einverständnisses eine Einigungsgebühr an oder nicht? Und wenn ja, eine EG nach Nr. 1000 VV RVG oder 1003 VV RVG?
Was meint ihr?
Liebe Grüße
Einigungsgebühr - ja/nein?
- Anahid
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Eine Abfindungserklärung ist eine Einigung und damit fällt die EG an. Da wohl der Streitgegenstand gerichtlich anhängig ist, natürlich die Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber kann ich unsere Gebühren auch im Wege der Kostenfestsetzung geltend machen, wenn der Rechtsstreit von beiden Parteien für erledigt erklärt wird und keine Kostenentscheidung ergeht?
Aber kann ich unsere Gebühren auch im Wege der Kostenfestsetzung geltend machen, wenn der Rechtsstreit von beiden Parteien für erledigt erklärt wird und keine Kostenentscheidung ergeht?
- Adora Belle
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Du musst Dir die Bestätigung der Gegenseite holen, dass auch die EG aus dem Erledigungswert gezahlt wird.