Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1
22.10.2019, 11:04
Hallo, ich bins noch einmal
Jetzt doch noch eine Frage.
Ich habe eine Einstweilige Verfügung mit der wir die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragen und das Grundb uchamt zur Vormerkung ersucht wird. Ein entsprechender Beschluss erging.
Rechne ich jetzt zur Verfahrensgebühr noch eine 0,3 ZV-Gebühr ab
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icerose
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#2
22.10.2019, 13:00
grete hat geschrieben: ↑22.10.2019, 11:04
noch eine 0,3 ZV-Gebühr
ja, die kommt noch dazu.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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grete
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