Hallo an Alle,
habe folgendes Problem,
unser Mandant wurde zunächst außergerichtlich in Anspruch genommen, wo wir auch einige Schreiben gefertigt haben. Danach wurde unser Mandant verklagt. Nach einigen Schreiben hin und her, wurde Gerichtstermin bestimmt. Hernach hat der Kläger die Klage zurück genommen. Die Kosten wurden diesem auferlegt.
Hernach haben wir KFA gestellt und 1,3 Geschäftsgebühr sowie 1,3 Verfahrensgebühr unter Anrechnung geltend gemacht
Gericht hat KFB erlassen, allerdings die Geschäftsgebühr nicht berücksichtigt.
Meines Erachtens ist das falsch, oder was meint Ihr??
Geschäftsgebühr bei Klagerücknahme
- Adora Belle
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Der Beklagte hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Kosten. Deshalb kommt die GG im KFA nicht vor. Weder wird sie mit beantragt, noch angerechnet.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Dazu brauchst Du keine Rechtsprechung. Gerichtlich festsetzbar sind nur Verfahrensgebühren (Teil 3 des RVG) und die Geschäftsgebühr (Teil 2 des RVG) ist keine Verfahrensgebühr. Wenn der Beklagte die Geschäftsgebühr erstattet haben will, muss er diese einklagen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Nach §91 ZPO sind nur die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
Eine Geschäftsgebühr kann nicht dazu gehören, da sie nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entstehen kann. Sie kann daher im Kostenfestsetzungsverfahren niemals festgesetzt werden.
Eine Geschäftsgebühr kann nicht dazu gehören, da sie nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entstehen kann. Sie kann daher im Kostenfestsetzungsverfahren niemals festgesetzt werden.