Hallo zusammen,
ich habe da mal wieder eine Frage.
Es geht um eine Vollstreckungsangelegenheit.
Wert: 4200,00 EUR
Wir haben einen Antrag auf Außerbesitzsetzung gestellt, das ganze lief auch erst bis auf einmal die Gegenseite Antrag auf Räumungsschutz gestellt hat. Es wurde dann noch ein zwei mal was geschrieben woraufhin das Gericht dann zu unseren Gunsten entschieden hat (ohne Termin).
Was rechne ich denn nun alles ab?
Hinsichtlich der Außerbesitzsetzung ist das meines Erachtens ganz klar eine 03, Gebühr nach Nr. 3309, aber es kam dann ja wieder zu einem gerichtlichen Verfahren bekomme ich dann auch noch wieder eine 3100 Gebühr?
Abrechnung in der ZV
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