Abrechnung in der ZV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maddii
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#1

16.10.2019, 13:39

Hallo zusammen,

ich habe da mal wieder eine Frage.

Es geht um eine Vollstreckungsangelegenheit.

Wert: 4200,00 EUR

Wir haben einen Antrag auf Außerbesitzsetzung gestellt, das ganze lief auch erst bis auf einmal die Gegenseite Antrag auf Räumungsschutz gestellt hat. Es wurde dann noch ein zwei mal was geschrieben woraufhin das Gericht dann zu unseren Gunsten entschieden hat (ohne Termin).

Was rechne ich denn nun alles ab?

Hinsichtlich der Außerbesitzsetzung ist das meines Erachtens ganz klar eine 03, Gebühr nach Nr. 3309, aber es kam dann ja wieder zu einem gerichtlichen Verfahren bekomme ich dann auch noch wieder eine 3100 Gebühr?
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
Feldhamster
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#2

16.10.2019, 18:27

Ist zwar schon älter, aber mE weiter gültig:

https://www.iww.de/ve/archiv/gebuehrenp ... -ab-f43520
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