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mehrere Pflichtverteidigungen, dann in einer Sache zusammen verhandelt

Verfasst: 16.10.2019, 13:34
von SSchall
Hallo,

wir wurden in 4 Sachen für den Mandanten als Pflichtverteidigung beigeordnet. Nach den ganzen Akteneinsichten und einigen Schriftsätzen kam dann der Beschluss, dass von den ganzen Sachen die eine Sache mit dem Az. XYZ führt. Gestern hat jetzt der Termin stattgefunden und ich soll abrechnen. Wie mach ich das denn nun? Sind es jetzt für die Abrechnung immer noch 4 einzelne Sachen?

Re: mehrere Pflichtverteidigungen, dann in einer Sache zusammen verhandelt

Verfasst: 16.10.2019, 13:44
von Liesel
Ab der Verbindung gibt es die Gebühren nur einmal - also hier wohl die TG.

Die in den einzelnen Verfahren vorher entstandenen Gebühren kannst du jeweils getrennt berechnen.

Re: mehrere Pflichtverteidigungen, dann in einer Sache zusammen verhandelt

Verfasst: 16.10.2019, 13:47
von Anahid
Bis zur Verbindung sind die Gebühren in jedem Verfahren gesondert angefallen. Die Terminsgebühr ist aber nur in dem Verfahren entstanden, welches führt (aufgrund der Verbindung). Allerdings dürfte hier die Mittelgebühr zu erhöhen sein, da sich ja der Verfahrensgegenstand "erweitert" hat.

Re: mehrere Pflichtverteidigungen, dann in einer Sache zusammen verhandelt

Verfasst: 16.10.2019, 18:21
von Feldhamster
Da PV-Gebühren Festbeträge sind, gibt es leider keine Erhöhung der Terminsgebühr. Evtl ist die Nr. 4110 oder 4111 zusätzlich entstanden.