Hallo,
wir wurden in 4 Sachen für den Mandanten als Pflichtverteidigung beigeordnet. Nach den ganzen Akteneinsichten und einigen Schriftsätzen kam dann der Beschluss, dass von den ganzen Sachen die eine Sache mit dem Az. XYZ führt. Gestern hat jetzt der Termin stattgefunden und ich soll abrechnen. Wie mach ich das denn nun? Sind es jetzt für die Abrechnung immer noch 4 einzelne Sachen?
mehrere Pflichtverteidigungen, dann in einer Sache zusammen verhandelt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ab der Verbindung gibt es die Gebühren nur einmal - also hier wohl die TG.
Die in den einzelnen Verfahren vorher entstandenen Gebühren kannst du jeweils getrennt berechnen.
Die in den einzelnen Verfahren vorher entstandenen Gebühren kannst du jeweils getrennt berechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17600
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Bis zur Verbindung sind die Gebühren in jedem Verfahren gesondert angefallen. Die Terminsgebühr ist aber nur in dem Verfahren entstanden, welches führt (aufgrund der Verbindung). Allerdings dürfte hier die Mittelgebühr zu erhöhen sein, da sich ja der Verfahrensgegenstand "erweitert" hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1993
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Da PV-Gebühren Festbeträge sind, gibt es leider keine Erhöhung der Terminsgebühr. Evtl ist die Nr. 4110 oder 4111 zusätzlich entstanden.