Einstweilige Verfügung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

14.10.2019, 16:34

Hallo. Folgender Sachverhalt:
Wir haben für unsere Mandanten einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Über diesen hat das LG positiv beschieden. Der Beschluss wurde über den Gerichtsvollzieher zugestellt. Hiergegen hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Es gab eine Verhandlung. Entschieden wird erst im Dezember. Wir gehen aber davon aus, dass wir gewinnen.
Der Mandant möchte jetzt schon wissen, welche Kosten von der Gegenseite zu tragen wären.
Mein Ansatz:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
1,2 Terminsgebühr 3104
Postpauschale
MwSt

Gibt es für den Widerspruch und den Zustellungsauftrag noch eine gesonderte Gebühr? Welche Gerichtskosten fallen an (3,0)?

Danke
DKB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 284
Registriert: 20.04.2016, 00:16
Beruf: Justizfachwirt

#2

14.10.2019, 20:11

An Gerichtskosten entsteht bei Endurteil eine 3.0-Gebühr gem. KV 1412 GKG. Sollte es noch zu einem Vergleich kommen, verbleibt es wegen des bereits ergangenen Beschlusses ( der einer Ermäßigung gem. KV 1411 GKG entgegensteht ) bei der 1.5-Gebühr gem. KV 1410 GKG.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17590
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

15.10.2019, 08:48

Gerichtskosten hat DKB schon erklärt. Rechtsanwaltskosten fallen nur in der von Dir bereits aufgelisteten Form an. Weitere Gebühren für den Widerspruch und den Zustellungsauftrag gibt es nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten