Hallo. Folgender Sachverhalt:
Wir haben für unsere Mandanten einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Über diesen hat das LG positiv beschieden. Der Beschluss wurde über den Gerichtsvollzieher zugestellt. Hiergegen hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Es gab eine Verhandlung. Entschieden wird erst im Dezember. Wir gehen aber davon aus, dass wir gewinnen.
Der Mandant möchte jetzt schon wissen, welche Kosten von der Gegenseite zu tragen wären.
Mein Ansatz:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
1,2 Terminsgebühr 3104
Postpauschale
MwSt
Gibt es für den Widerspruch und den Zustellungsauftrag noch eine gesonderte Gebühr? Welche Gerichtskosten fallen an (3,0)?
Danke
Einstweilige Verfügung
An Gerichtskosten entsteht bei Endurteil eine 3.0-Gebühr gem. KV 1412 GKG. Sollte es noch zu einem Vergleich kommen, verbleibt es wegen des bereits ergangenen Beschlusses ( der einer Ermäßigung gem. KV 1411 GKG entgegensteht ) bei der 1.5-Gebühr gem. KV 1410 GKG.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gerichtskosten hat DKB schon erklärt. Rechtsanwaltskosten fallen nur in der von Dir bereits aufgelisteten Form an. Weitere Gebühren für den Widerspruch und den Zustellungsauftrag gibt es nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.