Gegenstandswert Aufhebung Geschäftsführervertrag u.a.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tamitoma
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#1

14.10.2019, 13:56

Hallo,

ich habe schon im Forum gesucht aber nichts passendes gefunden.

Wir haben an einer Einigung mitgewirkt, wonach der Geschäftsführerdienstvertrag beendet und sich über Änderungen gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen geeinigt wird. Die Gebühren sind mir noch klar. Fest hänge ich an dem Gegenstandswert.

Im 1. Teil der Vereinbarung (Aufhebung Geschäftsführerdienstvertrag) werden noch andere Punkte wie Fortzahlung der Bezüge unter Freistellung, Zeugnis, Übernahme Dienstwagen, Rückzahlung Gessellschafterdarlehens usw. geklärt. Fallen alle diese Punkte in den Gegenstandswert für den Aufhebungsvertrag (3facher Jahreswert gem. § 42 GKG) oder muss ich die einzeln bewerten und dazu addieren?
Die Punkte aus dem 2. Teil (Gesellschaftervereinbarungen) würde ich einzeln bewerten und zu dem 1. Teil addieren.

Ist das ok oder bin ich komplett auf dem falschen Weg? Wie würdet ihr hier abrechnen?

:thx im Voraus

tamitoma
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Anahid
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#2

14.10.2019, 14:08

Meiner Meinung nach fallen die Punkte wie Zeugnis, Dienstwagen usw. alle einzeln ins Gewicht und die einzelnen Werte sind somit zu addieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tamitoma
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#3

17.10.2019, 13:52

Danke Anahid
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