Kostenregelung im Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

12.10.2019, 10:16

In der Klage haben wir folgendes eingeklagt:

1. Hautforderung 20.145,43 €
2. außergerichtliche RA Kosten iHv. 2231,25 € (2,5 GG ).

Das Landgericht hat einen Vergleich vorgeschlagen. Er lautet:

1. Es gibt eine einmalige (Vergleichs) Zahlung iHv 3000 €
2. Kostenquote von 14% (Beklagte) : 86 % (Kläger - wir) bei einem angenommen Streitwert von 21.115,43 €.

Ich habe diesen Vergleichsvorschlag an die RSV geschickt zur Genehmigung.

Die RSV hat geschrieben: "mit dem Vergleichsvorschlag sind wir einverstanden, soweit die Gegenseite die außergerichtlichen Gebühren aus dem Erledigungswert ebenfalls übernimmt."

Das habe ich dem Gegenanwalt mitgeteilt. Er hat nun an das Gericht folgendes geschrieben:

"Dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes wird zugestimmt. Hinzu kommt nunmehr , dass zzgl. des Vergleichsbetrages iHv 3000 € auch außergerichtliche Kosten aus diesem Streitwert in den Vergleich mit aufgenommen werden sollen. Dies ergibt unter Berücksichtigung der in der Klageschrift vorgestellten Abrechnung außergerichtliche RA Kosten iHv. 470,05 € brutto."


Meine Berechnung:
1. vorgerichtliche RA:
2, 5 GG aus dem Streitwert 20.115,43 €
Portogebühren, 19 % Ust
insgesamt 2.231,25 €


Gegenstandswert: 21.115,43 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 964,60 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 20.115,43 € 0,75 -556,50 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 890,40 €
Gegenstandswert: 3.000,00 €

Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003VV RVG 1,0 201,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.418,50 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.438,50 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 273,32 €
zu zahlender Betrag 1.711,82 €


Habt Ihr eine Idee wie er auf die 470,05 € brutto kommt? Leider hat er im Vergleichsvorschlag (auf Wunsch der RSV) nicht geschrieben, wie er auf die 470,05 € brutto kommt.
Wo liegt mein Denkfehler?

Wenn die Kosten 14:86 geteilt werden, warum will dann die RSV zusätzlich die außergerichtlichen Gebühren aus dem Erledigungswert von 3000 €?
Ich vermute die RSV meint die vorgerichtliche RA Kosten? Aber auch da komme ich nicht auf die 470,05 €. Hat sich der Gegenseite zu meinen Gunsten verrechnet?

Wenn ich annehme, dass RSV meint vorgerichtliche RA Kosten aus dem Erledigungsstreitwert iHv 3000 €, dann sind auch keine 470,05 €.

Vielen Dank
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Anahid
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#2

14.10.2019, 09:08

Auf 470,05 € komme ich auch bei dem Streitwert von 3.000,00 € nicht. Die 1,3 aus dem Streitwert von 3.000,00 € wären (inkl. Auslagen und MwSt) 334,75 €. Wenn hier tatsächlich eine 2,5 GG zu zahlen wäre, dann wären die Kosten 621,78 €. Ich würde mal davon ausgehen, dass die Gegenseite sich in der Spalte vertan hat. Denn 470,05 € wären die 2,5 GG ++ aus einem Streitwert von bis zu 2.000,00 €.
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ksuscha
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#3

14.10.2019, 17:33

Mein Chef hat heute dort angerufen und es sind tatsächlich die 621,78 €. Nun gibts diese Summe noch zu den 3000€ als Vergleich hinzu. Statt den falschen 470,05 Euro. Der Kollege hats schon per Fax bestätigt. Ich danke herzlich für die freundliche Hilfe, insbesondere Dir Anahid. Ist wenigstens der halbe Grabstein des verstorbenen Mandanten und die Witwe freuts und der Chef/ich kann eine 2016er Akte schliessen. Morgen gehts Annahmeschreiben ans LG nach 278 Abs. 6 ZPO und das EB Zustelllung an den Kollegen raus.
Ich danke herzlich, Eure Ksuscha
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