Vorgerichtliche Gebühren in den KFA?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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salia81
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#1

10.10.2019, 19:14

Hallo,

in einer Sache waren wir außergerichtlich tätig, um eine Forderung unserer Mandantschaft einzutreiben. Wir beantragten einen Mahnbescheid, wogegen Widerspruch eingelegt wurde. Die Sache ging ins streitige Verfahren, wo ein Versäumnisurteil erging. In diesem Urteil wurde die Beklagte zur Zahlung der Hauptforderung verurteilt, außerdem wurde unsere Mandantschaft von den Gebühren aus der vorgerichtlichen Tätigkeit freigestellt (und natürlich trägt die Beklagte die Kosten des Verfahrens). Die Hauptforderung wurde sodann von der Gegenseite gezahlt, aber nicht unsere Gebühren der außergerichtlichen Tätigkeit. Da im Urteil ja etwas von Freistellung steht, kann ich das so nicht vollstrecken.

Jetzt zu meiner Frage: Nehme ich die Geschäftsgebühr der vorgerichtlichen Tätigkeit in den Kostenfestsetzungsantrag mit auf?

Viele Grüße
Salia
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Adora Belle
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#2

10.10.2019, 19:44

Nicht in dem Sinne, dass sie dort mit festgesetzt wird. Wenn die Geschäftsgebühr tituliert ist, auch wenn es nur durch Freistellung ist, dann muss sie im KFA angerechnet werden. Heißt dort wird nur noch die verminderte (meist halbe) VG festgesetzt.

Die GG kannst Du nur im Wege des §887 ZPO vollstrecken. Anleitung hier im Forum, am besten suchst Du den Thread, in dem ich selbst :oops: gefragt habe, wie ich die Freistellung vollstrecke. Da steht alles drin, ich hab aber grad keine Zeit zu suchen. Könnte so 5-6 Jahre her sein.
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salia81
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#3

10.10.2019, 20:17

Ok, super. Danke
Jahrelang keine ZV mehr gemacht und jetzt habe ich dauernd solche "Spezialfälle"
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salia81
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#4

16.10.2019, 14:09

Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen bezüglich meines KFAs an sich.

Mein KFA wurde vom Gericht "moniert", in dem geschrieben wurde, dass die geltend gemachten Gebühren in der Höhe nicht nachvollziehbar seien. Da diese jedoch unter dem liegen, was wir verlangen könnten, wird dies nicht bemängelt. Jetzt frage ich mich, was ich falsch gemacht habe. Vorgeschichte wurde ja bereits zu Beginn geschildert (außergerichtliche Zahlungsaufforderung -> Mahnverfahren ->Widerspruch -> streitiges Verfahren -> Versäumnisurteil). Ich habe folgende Gebühren geltend gemacht:

1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG für das Mahnverfahren
- 0,65 Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus dem vorgerichtlichen Verfahren
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG für die Durchführung des streitigen Verfahrens
- 1,0 Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren
0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 VV RVG für den nicht streitigen Termin
Auslagenpauschale.
Hinzu kamen die Gerichtskosten für den Mahnbescheid sowie für das streitige Verfahren.

Der Streitwert war der Betrag der Hauptforderung. Die Gebühren rechnet das Programm aus, ebenso die Anrechnungsbeträge.
Ich weiß ehrlich gesagt, was wir noch verlangen könnten? Was habe ich vergessen?
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Anahid
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#5

16.10.2019, 14:33

Für mich nicht ersichtlich, was da moniert wird. Die Gebühren selbst sind zumindest richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Feldhamster
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#6

16.10.2019, 18:12

Ich schließe mich Anahid an und würde an deiner Stelle das Gericht anrufen und nachfragen, was genau moniert wird. Manche Rechtspfleger und Geschäftsstellen sind ja sehr freundlich und behilflich, um viel Hin- und Herschreiberei zu vermeiden.
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salia81
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#7

17.10.2019, 13:36

Tatsächlich moniert wurde ja nur, dass ich versehentlich die Umsatzsteuer mit drin hatte, obwohl die Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber in dem Zuge wurde dieser Satz dazu geschrieben.

Im Übrigen stellte sich heraus, dass die Beträge an sich anscheinend falsch waren, warum auch immer. Zumindest hatte ich keine Gebühr vergessen, wie ich zunächst gedacht hatte.
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