Streitwert Klage/Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

10.10.2019, 14:56

Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist das total easy und ich habe das auch in der Berufsschule gelernt, aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch :patsch
Folgender kurzer Sachverhalt.

Wir reichen Klage ein. Forderung 700,00 €.
Gegenseite reicht Widerklage über 5.000,00 € ein.
Termin.
Urteil.

Die Frage ist jetzt, wie setzt sich der Streitwert zusammen? Habe ich einen Streitwert von 5.700,00 € für das gesamte Verfahren? Oder nehme ich die VG von 700,00 € und die TG von 5.700,00?

Ich hoffe, jemand kann mir hier kurz helfen.
:thx
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Anahid
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#2

10.10.2019, 15:00

Die TG kann niemals aus einem höheren Streitwert berechnet werden als die VG. Denn Du kannst einen Termin ja nur insoweit wahrnehmen, als Du auch beauftragt bist. Von daher muss die VG immer mindestens nach dem Streitwert der TG berechnet werden. Und damit hast Du für das gesamte Verfahren den Streitwert von 5.700,00 €.
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Feldhamster
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#3

10.10.2019, 18:42

Es könnte aber auch sein, dass § 45 I 3 GKG gilt. Kommt auf den Sachverhalt an.
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#4

11.10.2019, 09:22

Feldhamster hat geschrieben:
10.10.2019, 18:42
Es könnte aber auch sein, dass § 45 I 3 GKG gilt. Kommt auf den Sachverhalt an.
Weiß ich jetzt nicht, wie Du darauf kommst. Von Aufrechnung ist hier nicht die Rede, sondern von einer Widerklage. :kopfkratz
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#5

11.10.2019, 13:48

Auch bei einer Widerklage kann nach der genannten Norm nur der höhere Wert maßgebend sein.
DKB
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#6

11.10.2019, 22:10

Wenn Klage und Widerklage aber verschiedene Streitgegenstände betreffen, sind die Werte zu addieren. Ob das so ist, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Sachverhalt. Entscheidend ist das wirtschaftliche Interesse der Parteien ( Bsp.: Verkehrsunfall, beide machen ihren Schaden geltend. Gleicher Unfall, aber verschiedene wirtschaftliche Interessen, somit Wertaddition ).
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