Beauftragung Anwalt erst nach Vorlage VU, but noch gerichtliche Tätigkeit - Wie abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
MrsLittletall
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 07.08.2019, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

10.10.2019, 10:56

Ich habe von meinem Chef einen Fall auf den Tisch bekommen, der ist etwas merkwürdig.

Und zwar haben die Mandanten uns sozusagen beauftragt, Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil zu betreiben. Die Abrechnung daraus wäre kein Problem, ist ja nur die Zwangsvollstreckungsgebühr. Dieses Versäumnisurteil wurde komplett ohne unser Zutun erwirkt, Mdt hat auch Klage selbst eingereicht.

Nun ist in diesem Verfahren aber laut O-Ton meines Chefs "einiges schiefgelaufen" und wir haben nicht unerheblich noch mit dem Gericht Korrespondenz geführt und uns auch anwaltlich bestellt. Es ging hauptsächlich darum, herauszufinden, was in dem Verfahren "schiefgelaufen" ist.

... Fällt in so einem Fall eine Verfahrensgebühr an oder gehört das alles mit zu der Zwangsvollstreckungsgebühr?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

10.10.2019, 11:04

Gehört mit zur Zwangsvollstreckung, wenn das streitige Verfahren abgeschlossen war. Ohne nähere Angaben kann man hier nicht belastbar antworten.
MrsLittletall
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 07.08.2019, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

10.10.2019, 11:43

Ja, war eindeutig abgeschlossen, hatten ja rechtskräftiges Versäumnisurteil und alles. Dann rechne ich also lediglich die ZV-Gebühren ab, vielen Dank.
Antworten