Kostenfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maddii
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#1

09.10.2019, 10:09

Hallo zusammen,

ich mache aktuell für eine Kollegin die Vertretung und ich bräuchte mal Eure Hilfe bzw. Meinung.

Es geht um folgendes in meiner Akte:

Die Gegenseite hat einen MB beantragt. Wir haben im Namen unseres Mandanten dagegen Widerspruch eingelegt. Die Gegenseite hat daraufhin die GK eingezahlt und ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde angesetzt. Wir haben daraufhin noch ein zwei Schriftsätze an das Gericht geschickt. Daraufhin hat die Gegenseite dem Gericht gegenüber mitgeteilt, dass es sich um ein Versehen handelt und die Klage zurückgenommen. Das Gericht hat nun einen Beschluss erlassen wo drin steht, dass die Klage zurückgenommen wurde und ein Verfahren nicht stattfindet. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Gegenseite.

Ich soll nun den Kostenfestsetzungsantrag stellen, bin mir aber hinsichtlich der Terminsgebühr nicht sicher, bekomme ich da überhaupt eine? Ich glaube nicht oder? Ich bin mir gerade total unsicher und habe voll das Brett vorm Kopf :patsch .

Ich würde eigentlich wie folgt den Kostenfestsetzungsantrag stellen:

3307
3100
Anrechnung der 3307
PuT
Steuern

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. :thx
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
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Adora Belle
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#2

09.10.2019, 10:12

Richtig, keine TG ersichtlich.
maddii
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#3

09.10.2019, 10:49

Super, danke.
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
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