Herausgabeanspruch Haustier - Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

08.10.2019, 16:29

Hallo :wink1

Wir haben für unsere Mandantin den Herausgabeanspruch ihres Haustiers geltend gemacht und müssen nun eine Rechnung gegenüber der RS erstellen.

Habt ihr eine Idee, welchen Streitwert ich hier zugrunde legen kann?

Rein gefühlsmäßig hätte ich den Auffangstreitwert von 5000,00 € genommen. Beim Recherchieren im Internet habe ich allerdings auch ein paar Beiträge dazu gefunden, dass bei anderen Kanzleien der Anschaffungsstreitwert des Tieres abzüglich der bisherigen Lebensdauer genommen worden ist...

Was meint ihr?

Liebe Grüße
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Dany1981
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#2

08.10.2019, 16:33

Also wir hatten bisher nur einen Fall und da haben wir, soweit ich aus der Akte erkennen kann, den Kaufpreis verwendet. Waren 450 Euro.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Feldhamster
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#3

08.10.2019, 18:52

Wir hatten mal ein gerichtliches Verfahren auf Herausgabe einer Katze: Streitwert wurde auf bis zu 500 Euro festgesetzt.
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Anahid
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#4

09.10.2019, 11:00

Kommt ja mal drauf an, von welchem Haustier wir hier reden. Für nen Hamster ist mit Sicherheit ein anderer Wert anzusetzen als für eine Dänische Dogge. :nachdenk
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
LuisaJL
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#5

09.10.2019, 11:58

Es handelt sich um einen Hund.

Der Auffangstreitwert kann hier also nicht zugrunde gelegt werden?
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Adora Belle
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#6

09.10.2019, 12:00

Der Auffangstreitwert ist für Fälle gedacht, in denen es gar keine andere Möglichkeit gibt, einen Wert zu ermitteln. Fühlt sich das hier so an?
LuisaJL
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#7

09.10.2019, 12:07

Für mich schon. Ich denke nicht, dass der ursprünglich mal gezahlte Kaufpreis den tatsächlichen ideellen Wert eines Haustieres darstellt.
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Adora Belle
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#8

09.10.2019, 12:15

Es geht aber nicht um ideelle Werte. Lies mal ein bisschen zur Wertfestsetzung bei Herausgabeansprüchen nach.

Exemplarisch verlinke ich mal eine Entscheidung des OLG Köln zur Herausgabe zweier Katzen.
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