Quotenvorrecht bei teilweiser Kostendeckung (RSV)
Verfasst: 08.10.2019, 15:28
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem und finde keine Literatur o.Ä. dazu.
RSV hat nur teilweise Kostendeckung (1.067,04 €) gewährt, wir haben trotzdem den vollen Betrag (1.396,68 €) eingeklagt,
die Mandantschaft hat die Rechnungsdifferenz bezahlt. Die Kostenquote im Vergleich lautet 34 % (wir) und 66 % die Beklagten.
In welcher Höhe greift das Quotenvorrecht?
Erhält der Mandant vom Erstattungsbetrag (KFB) den Betrag zurück, den er an uns geleistet hat?
Also auch die Kosten, die nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
ich habe folgendes Problem und finde keine Literatur o.Ä. dazu.
RSV hat nur teilweise Kostendeckung (1.067,04 €) gewährt, wir haben trotzdem den vollen Betrag (1.396,68 €) eingeklagt,
die Mandantschaft hat die Rechnungsdifferenz bezahlt. Die Kostenquote im Vergleich lautet 34 % (wir) und 66 % die Beklagten.
In welcher Höhe greift das Quotenvorrecht?
Erhält der Mandant vom Erstattungsbetrag (KFB) den Betrag zurück, den er an uns geleistet hat?
Also auch die Kosten, die nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe.