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KFA mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 08.10.2019, 11:16
von Inara
Hallo Ihr Lieben,

könntet ihr euch das mal anschauen, ob die Berechnung korrekt ist oder ob ich einen Fehler gemacht habe! Habe das mit einem Vergleichsmehrt noch nie selbst abgerechnet.

Im Termin wurde sich verglichen dahingehend:

Die Klägerin erklärt, dass sie im Hinblick auf ein Video ihre Auskünftsansprüche als erfüllt ansieht

Die Klägerin verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf Erstattung außergertlicher Anwaltskosten, Schadensersatz, Schmerzensgeld

Die Parteien sind sich einig, dass von diesem Verzicht unberührt bleiben etwaige Ansprüche aus zukünftigen Verstößenk

Die Beklagte verpflichtet sich, etwaige Videos bis spästetens zu entfernen

Von den Kosten des Rechtsstreit und dieses Vergleichs tragen BEklagte 60 % und Klägerin 40 %

Der Vgl. wurde auf Tonband aufgezeichnet, sodann aus der vorläufigen Aufzeichung den Parteiens nochmals..... genehmigt

Die Höhe des SW wird erörtert, einschließlich eines etwaigen Mehrwerts für die mit dem Vergleich mit abgegoltenen Ansprüche. Beide Parteien erklärten, dass sie den Mehrwert auf € 3.000 beziffern. Der SW für das Verfügungsverfahren geben beide mit €13.500,00 an.

Beschluss
SW 13.500
Vergleichsmehrwert 3.000


Jetzt meine Berechnung:



Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens
1,3 Verfahrensgebühr aus € 13.500,00 Nr. 3100 VV RVG € 845,00
0,8 Verfahrensgebühr (Protokollierung einer Einigung) aus € 3.000,00 Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG € 59,80
Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert € 16.500,00 berücksichtigt
1,2 Terminsgebühr aus € 16.500,00 Nr. 3104 VV RVG € 835,20
1,0 Einigungsgebühr aus € 16.500,00 Nr. 1003, 1000 VV RVG € 696,00
1,5 Einigungsgebühr aus € 3.000,00 Nr. 1000 VV RVG € 301,50
Obergrenze § 15 Abs- 3 RVG 1.5 aus Wert € 19.500,00 berücksichtigt
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme € 2.757,50
19 % Umsatzsteuer aus € 2.757,50 Nr. 7008 VV RVG € 523,93
Gesamtbetrag € 3.281,43

Vielen Dank im Voraus!

Re: KFA mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 08.10.2019, 11:27
von mrsgoalkeeper
Die 1,0 ist nur aus 13.500 € entstanden.

Re: KFA mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 08.10.2019, 11:43
von Inara
ah ok, das sitmmt natürlich. Danke.
So dann also korrekt?

1,3 Verfahrensgebühr aus € 13.500,00 Nr. 3100 VV RVG € 845,00
0,8 Verfahrensgebühr (Protokollierung einer Einigung) aus € 3.000,00 Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG € 59,80
Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert € 16.500,00 berücksichtigt
1,2 Terminsgebühr aus € 16.500,00 Nr. 3104 VV RVG € 835,20
1,0 Einigungsgebühr aus € 13.500,00 Nr. 1003, 1000 VV RVG € 650,00
1,5 Einigungsgebühr aus € 3.000,00 Nr. 1000 VV RVG € 301,50
Obergrenze § 15 Abs- 3 RVG 1.5 aus Wert € 16.500,00 berücksichtigt
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme €
19 % Umsatzsteuer aus € 2.757,50 Nr. 7008 VV RVG €
Gesamtbetrag €

Re: KFA mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 09.10.2019, 10:33
von Anahid
Ja, ist korrekt (ohne dass ich die Beträge überprüft habe).

Re: KFA mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 09.10.2019, 14:30
von Inara
vielen lieben Dank!