Erhöhung und die Anrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

02.10.2019, 09:32

Hallo Ihr Lieben,

eine kurze Frage an Euch, es kursieren verschiedene Ansichten:

Es wird die anwaltliche Vertretung von vier Personen übernommen. die Geschäftsgebühr erhöht sich logisch, also statt einer 1,5 Gebühr gibt es noch die 0,9 Erhöhungsgebühr. HIerauf folgt das gerichtliche Verfahren, also Anrechnung vonnöten! Wie handhabt Ihr das: Anrechnung der erhöhten Gebühr (2,4 Gebühr) oder Anrechnung der 1,5 Gebühr und dann folgt eine 0,9 Erhöhungsgebühr?

DANKE an Euch!

LG vom Moschele
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#2

02.10.2019, 11:12

Die Anrechnungshöhe ist doch eh auf 0,75 begrenzt, da fällt die Erhöhungsgebühr doch gar nicht ins Gewicht. :kopfkratz
Grundsätzlich kann die Erhöhungsgebühr aber nicht allein stehen und ist als Einheit mit der zugehörigen Grundgebühr zu sehen.
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Feldhamster
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#3

02.10.2019, 21:20

Soweit ich mich erinnere, ist die erhöhte Geschäftsgebühr anzurechnen, begrenzt auf 0,75. In diesem Thread sogar mit Kommentierung: viewtopic.php?t=76303
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