Monierung KFA
Verfasst: 01.10.2019, 11:42
Hallo,
hoffe, dass diese Frage nicht doppelt ist da ich sie schon gestellt habe aber eine Fehlermeldung bekam.
Zu meinem leidigen Thema und brauchte Eure Hilfe so langsam verzweifle ich an dieser Akte
Hoffe ich drücke mich verständlich aus
In einer Immobilien/Maklerangelegenheit haben wir den Gegner zur Zahlung aufgefordert. Dieser hat nicht reagiert und wir haben einen MB erstellt. Hiergegen ist Widerspruch eingelegt worden. Anschließend haben wir eine Klage erhoben. Es wurde ein Gütetermin bestimmt. Wo wir auch dran teilgenommen haben. Im Protokoll hieß es: Es erschienen bei Aufruf Ra... für die Klägerin für den Beklagten niemand. Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich wg. eines Arzttermins entschuldigen lässt. Wir erstellen Antrag aus dem Schriftsatz vom.. und beantragen Erlass eines Versäumnisurteils. Wir erhalten ein Versäumnisurteil wogegen der Beklagte Einspruch erhoben hat. Mitteilung vom Gericht Gütetermin u. Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache am... Dieser wurde auch wahrgenommen. Im Urteil hieß es sodann . Das Versäumnisurteil vom... wurde aufrecht erhalten. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Nun habe ich einen KFA erstellt und sogleich eine Monierung bekommen. Im Versäumnisurteil wurde der Beklagte dazu verurteilt an den Kläger einen Betrag von € 3760,40 nebst Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von € 347,60
Mein KFA
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -163,80 €
Wert 3.460,00 € 327,60 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 3.460,00 € -252,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 183,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,2 aus Wert 6.920,00 € berücksichtigt -
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 11.06.2018 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 01.08.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 777,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 817,80 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 63,50 €
Vorgelegte Gerichtskosten 317,50 €
Gesamtsumme 1.198,80 €
Zu diesem erhielt ich eine Monierung:
Im KFA fehlt die 0,65 fache Anrechnung der Ggb Nr. 2300 /wieso hatte ich doch?), Die zweite Terminsgebühr ist ersatzlos zu streichen. Gem. § 15 kann die Gebühr in der selben Angelegenheit nur einmal gefordert werden Während für den Termin vor dem Versäumnisurteil eine 0,5 TG entstanden ist, welche aber nur noch mit 0.7 geltend gemacht werden kann. An Gerichtskosten wurden lediglich 378,00€ festgesetzt. (Wir haben jedoch für den MB 63,50 und für die Klage 317,50= 381,00 € vorgelegt.)KFB Beschluss: 1012,20 € von dem Beklagten zu zahlen.
. Nun habe ich einen neuen KFA/Entwurf gemacht. Komme jedoch auf einen anderen Betrag??? Was mache ich falsch?? Ich soll dann anschließen eine ZV nach dem KFB machen. Wie gesagt ich verzweifle bald.
KFA/Neu
Gegenstandswert: 3.760,40 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 25,00 €
VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 01.10.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 618,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 658,40 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 317,50 €
Vorgelegte Gerichtskosten 63,50 €
Gesamtsumme 1.039,40 € ( KFB Beschluss 1012,20 €??)
Die Antragstellerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
hoffe, dass diese Frage nicht doppelt ist da ich sie schon gestellt habe aber eine Fehlermeldung bekam.
Zu meinem leidigen Thema und brauchte Eure Hilfe so langsam verzweifle ich an dieser Akte
Hoffe ich drücke mich verständlich aus
In einer Immobilien/Maklerangelegenheit haben wir den Gegner zur Zahlung aufgefordert. Dieser hat nicht reagiert und wir haben einen MB erstellt. Hiergegen ist Widerspruch eingelegt worden. Anschließend haben wir eine Klage erhoben. Es wurde ein Gütetermin bestimmt. Wo wir auch dran teilgenommen haben. Im Protokoll hieß es: Es erschienen bei Aufruf Ra... für die Klägerin für den Beklagten niemand. Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich wg. eines Arzttermins entschuldigen lässt. Wir erstellen Antrag aus dem Schriftsatz vom.. und beantragen Erlass eines Versäumnisurteils. Wir erhalten ein Versäumnisurteil wogegen der Beklagte Einspruch erhoben hat. Mitteilung vom Gericht Gütetermin u. Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache am... Dieser wurde auch wahrgenommen. Im Urteil hieß es sodann . Das Versäumnisurteil vom... wurde aufrecht erhalten. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Nun habe ich einen KFA erstellt und sogleich eine Monierung bekommen. Im Versäumnisurteil wurde der Beklagte dazu verurteilt an den Kläger einen Betrag von € 3760,40 nebst Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von € 347,60
Mein KFA
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -163,80 €
Wert 3.460,00 € 327,60 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 3.460,00 € -252,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 183,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,2 aus Wert 6.920,00 € berücksichtigt -
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 11.06.2018 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 01.08.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 777,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 817,80 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 63,50 €
Vorgelegte Gerichtskosten 317,50 €
Gesamtsumme 1.198,80 €
Zu diesem erhielt ich eine Monierung:
Im KFA fehlt die 0,65 fache Anrechnung der Ggb Nr. 2300 /wieso hatte ich doch?), Die zweite Terminsgebühr ist ersatzlos zu streichen. Gem. § 15 kann die Gebühr in der selben Angelegenheit nur einmal gefordert werden Während für den Termin vor dem Versäumnisurteil eine 0,5 TG entstanden ist, welche aber nur noch mit 0.7 geltend gemacht werden kann. An Gerichtskosten wurden lediglich 378,00€ festgesetzt. (Wir haben jedoch für den MB 63,50 und für die Klage 317,50= 381,00 € vorgelegt.)KFB Beschluss: 1012,20 € von dem Beklagten zu zahlen.
. Nun habe ich einen neuen KFA/Entwurf gemacht. Komme jedoch auf einen anderen Betrag??? Was mache ich falsch?? Ich soll dann anschließen eine ZV nach dem KFB machen. Wie gesagt ich verzweifle bald.
KFA/Neu
Gegenstandswert: 3.760,40 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 25,00 €
VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 01.10.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 618,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 658,40 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 317,50 €
Vorgelegte Gerichtskosten 63,50 €
Gesamtsumme 1.039,40 € ( KFB Beschluss 1012,20 €??)
Die Antragstellerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.