Monierung KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
charlie20
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#1

01.10.2019, 11:42

Hallo,
hoffe, dass diese Frage nicht doppelt ist da ich sie schon gestellt habe aber eine Fehlermeldung bekam.
Zu meinem leidigen Thema :patsch und brauchte Eure Hilfe so langsam verzweifle ich an dieser Akte
Hoffe ich drücke mich verständlich aus :augenreib
In einer Immobilien/Maklerangelegenheit haben wir den Gegner zur Zahlung aufgefordert. Dieser hat nicht reagiert und wir haben einen MB erstellt. Hiergegen ist Widerspruch eingelegt worden. Anschließend haben wir eine Klage erhoben. Es wurde ein Gütetermin bestimmt. Wo wir auch dran teilgenommen haben. Im Protokoll hieß es: Es erschienen bei Aufruf Ra... für die Klägerin für den Beklagten niemand. Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich wg. eines Arzttermins entschuldigen lässt. Wir erstellen Antrag aus dem Schriftsatz vom.. und beantragen Erlass eines Versäumnisurteils. Wir erhalten ein Versäumnisurteil wogegen der Beklagte Einspruch erhoben hat. Mitteilung vom Gericht Gütetermin u. Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache am... Dieser wurde auch wahrgenommen. Im Urteil hieß es sodann . Das Versäumnisurteil vom... wurde aufrecht erhalten. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Nun habe ich einen KFA erstellt und sogleich eine Monierung bekommen. Im Versäumnisurteil wurde der Beklagte dazu verurteilt an den Kläger einen Betrag von € 3760,40 nebst Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von € 347,60
Mein KFA
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -163,80 €
Wert 3.460,00 € 327,60 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 3.460,00 € -252,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 183,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,2 aus Wert 6.920,00 € berücksichtigt -
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 11.06.2018 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 01.08.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 777,80 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 817,80 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 63,50 €
Vorgelegte Gerichtskosten 317,50 €
Gesamtsumme 1.198,80 €
Zu diesem erhielt ich eine Monierung:
Im KFA fehlt die 0,65 fache Anrechnung der Ggb Nr. 2300 /wieso hatte ich doch?), Die zweite Terminsgebühr ist ersatzlos zu streichen. Gem. § 15 kann die Gebühr in der selben Angelegenheit nur einmal gefordert werden Während für den Termin vor dem Versäumnisurteil eine 0,5 TG entstanden ist, welche aber nur noch mit 0.7 geltend gemacht werden kann. An Gerichtskosten wurden lediglich 378,00€ festgesetzt. (Wir haben jedoch für den MB 63,50 und für die Klage 317,50= 381,00 € vorgelegt.)KFB Beschluss: 1012,20 € von dem Beklagten zu zahlen.
. Nun habe ich einen neuen KFA/Entwurf gemacht. Komme jedoch auf einen anderen Betrag??? Was mache ich falsch?? :nachdenk Ich soll dann anschließen eine ZV nach dem KFB machen. Wie gesagt ich verzweifle bald.
KFA/Neu
Gegenstandswert: 3.760,40 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 25,00 €
VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 01.10.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 618,40 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 658,40 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 317,50 €
Vorgelegte Gerichtskosten 63,50 €
Gesamtsumme 1.039,40 € ( KFB Beschluss 1012,20 €??)
Die Antragstellerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
:thx
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#2

02.10.2019, 13:03

1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
1,0 Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104
zzgl. erstattungsfähige Reisekosten
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG (2x)

Die Gebühren werden alle aus dem SW von 3.760,40 Euro berechnet.

Gerichtskosten sind entstanden in Höhe von 381,00 Euro. Dies sollte sich auch aus der GK-Abrechnung ergeben.
LEBE DEN MOMENT

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#3

08.10.2019, 11:54

vielen Dank für Deine Antwort. Hatte leider Probleme im Programm mit RA-Micro wg. den Anrechnungen. Die Dame konnte mir auch nicht weiterhelfen und wir bekamen immer andere Beträge
Nun habe ich es einfach selber nochmal probiert Bekomme aber den Betrag des KFb-Beschlusses von € 1012,20 nicht. Liesel Du hast es mir auch wunderbar erklärt (besser geht's nicht) mich macht nur der Unterschied des Betrages unsicher. Sorry oder mache ich immer noch was falsch. Wie gesagt auch schon mit Ra- Micro probiert die auch nicht weiter wussten KFB-Beschl. 1012,20 € Mein KFB Antrag 1203,20 ???? Wie schon geschrieben der Verzweiflung nahe!! und Akte noch immer nicht bearbeitet.

Gegenstandswert: 3.760,40 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 €
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -163,80 €
Wert 3.760,40 € 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 3.760,40 € -252,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. - 
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 7.520,80 € berücksichtigt -
1,0 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 252,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 08.10.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 782,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 822,20 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 381,00 €
Gesamtsumme 1.203,20 €
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#4

08.10.2019, 12:06

Die Differenz zu Deinem Antrag beträgt 191 EUR. Wenn da was abgesetzt wurde, muss das im Beschluss begründet sein.
charlie20
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#5

10.10.2019, 13:14

Hallo Andora Belle,
zur Begründung erhielt ich w.ob. geschrieben Im KFA fehlt die 0,65 fache Anrechnung der Ggb Nr. 2300 /wieso hatte ich doch?), Die zweite Terminsgebühr ist ersatzlos zu streichen. Gem. § 15 kann die Gebühr in der selben Angelegenheit nur einmal gefordert werden Während für den Termin vor dem Versäumnisurteil eine 0,5 TG entstanden ist, welche aber nur noch mit 0.7 geltend gemacht werden kann. An Gerichtskosten wurden lediglich 378,00€ festgesetzt. (Wir haben jedoch für den MB 63,50 und für die Klage 317,50= 381,00 € vorgelegt.)KFB Beschluss: 1012,20 € von dem Beklagten zu zahlen.
Da ich kaum KFA machen verstehe ich es nicht so recht wie ich die Gebühren ansetzen muss. Sorry aber was muss ich anders machen?
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#6

10.10.2019, 13:43

-n, bitte.

Deine Berechnungen sind falsch. An Gebühren bleiben nur die 0,65 VG und die 1,2 TG stehen, alles andere fällt weg. Das heisst die Summe der Gebührenpositionen haut schon nicht hin. Was in dem Zusammenhang diese Obergrenze oben in der Berechnung soll, verstehe ich nicht. Du hast hier nirgendwo Obergrenzen zu beachten.

Allerdings komme ich damit auch nicht auf die KFA-Summe, und es erklärt ebenfalls nicht, warum die Gerichtskosten nicht voll festgesetzt wurden. Das kann nur das Gericht selbst erklären.

Btw: Dein Text ist immens schwer zu lesen und zu verstehen. Wenn Du was zitierst, trenn das bitte deutlich ab. Und achte bitte auf die Interpunktion und benutze ganze Sätze, nicht solche Wortgruppenfetzen. Ich hab so keinen Nerv, das erstmal auseinanderzubasteln, um dann den Versuch einer Interpretation zu unternehmen. Geht anderen sicher auch so.
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#7

10.10.2019, 13:48

Du haust aber auch immer wieder einen neuen Fehler in Deine Berechnungen rein. :kopfkratz
charlie20 hat geschrieben:
08.10.2019, 11:54
Gegenstandswert: 3.760,40 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 252,00 € richtig
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -163,80 € richtig
Wert 3.760,40 € 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 3.760,40 € -252,00 € richtig, auch wenn davor vielleicht eine VG nach Nr. 3100 abgerechnet werden sollte für die Übersichtlichkeit
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. - 
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 € richtig
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 7.520,80 € berücksichtigt - :augenreib Wieso? Es gibt nur eine 1,3 VG. Und die Obergrenze ist 3.760,40 €
1,0 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 252,00 € :augenreib Wo nimmst Du die denn her?
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 € richtig
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 25,00 €
1 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 08.10.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 € Wo sind denn plötzlich die Fahrtkosten für den Termin am 11.06.2018 abgeblieben?
Zwischensumme der Gebührenpositionen 782,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 822,20 €
0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Vorgelegte Gerichtskosten 381,00 €
Gesamtsumme 1.203,20 €
Die Abrechnung müsste wie folgt aussehen:

Gegenstandswert: 3.760,40 €

1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr.
3305 VV RVG 252,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,65 aus Wert 3.760,40 € -163,80 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 3.760,40 € -252,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 11.06.2018 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr.
7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 39,00 €
Kfz-Benutzung am 08.10.2019 130,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr.
7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 591,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 631,20 €
Gerichtskosten 381,00 €
Gesamtbetrag 1.012,20 €

Ist genau der Betrag, den das Gericht festgesetzt hat. Also alles richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#8

10.10.2019, 14:43

Ach danke fürs Entwirren. Dass das 2 Termine und also zwei Reisen waren, war zwischenzeitlich irgendwie untergegangen. Ich hasse diesen Copy-Paste-Wust, da mag ich schon gar nicht hingucken und mitrechnen. :mrgreen:
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#9

10.10.2019, 14:55

:mrgreen:

Ich hab mir nur gedacht, da nicht eine einzige der eingestellten Rechnungen richtig war, mach ich mir mal die Mühe und rechne selbst. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

10.10.2019, 15:22

Ich wollte nicht, nachdem ich in #2 die Aufstellung gemacht habe. :pfeif

Die VV-Nr. ins Gebührenprogramm einzugeben, dürfte ja nicht so schwer sein.
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