Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich habe hier eine Sache wo der Mdt bei einem anderen Anwalt war und der Mdt den Anwalt beauftragt hatte, Mehrbedarf (Kindergartenkosten) gegenüber der GS geltend zu machen. Es wurde lediglich ein Schreiben an die GS zur Auskunftserteilung geschickt. Der Mdt hat von dem Anwalt eine RG erhalten über 12x den hälftigen Kindergartenbeitrag den die GS zu zahlen hat. Ist dies möglich wenn lediglich ein Auskunftsschreiben an die GS gesandt wurde?
Des Weiteren wurde durch den Anwalt ein gerichtliches Verfahren betrieben welches nunmehr zu Ende ist und der Mdt soll die Kosten zahlen, obwohl er VKH-fähig ist. Hätte der Anwalt nicht auf VKH hinweisen müssen bzw. hat der Mdt noch eine Möglichkeit hiergegen vorzugehen?
Vielen Dank im Voraus!
GW Kindergartenkosten und VKH-Bewilligung
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Bezüglich deiner zweiten Frage gilt § 16 BORA. Was man bei einem Verstoß gegen die Hinweispflicht unternehmen kann, steht evtl. in einem Kommentar. Ich habe leider keinen zur Hand...