Abrechnung bei Verfahren vor einem Schlichtungsausschuss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

30.09.2019, 09:28

Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, wo die Angelegenheit vor einem Schlichtungsausschuss mit einem Richter vom Arbeitsgericht geklärt worden ist. Nun soll ich das ganze nach RVG abrechnen. Gehe ich da vor wie bei einem normalen Gerichtsverfahren? Also Verfahrensgebühr nach 3100, Terminsgebühr etc. ? Und wie bekomme ich den Streitwert raus? Den kann ich ja nicht festsetzen lassen oder ? Müsste ich dann einfach drei Bruttomonatsgehälter nehmen wie bei einem Kündigungsschutzverfahren? Es geht eigentlich nicht um eine Kündigung sondern nur um die Regelung zwischen Arzt und Arbeitgeber wegen Rufbereitschaften. Bin gerade etwas aufgeschmissen wie ich da vorgehen soll. Hätte das ganze jetzt einfach wie einen Rechtsstreit abgerechnet, aber dann würde ich mir immer noch die Frage mit dem Streitwert stellen :kopfkratz

Danke euch schonmal für die Hilfe :thx
Tatjana H.
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#2

30.09.2019, 10:52

Hallo,

wir nehmen bei Schlichtungsverfahren immer den Regelstreitwert 5.000,00 € und dann ganz normale RVG-Gebühren. Ich habe da auch noch nie eine Festsetzung beantragt und mein Chef sagt zu den BRs immer, dass wir in die Schlichtung gehen, der Streitwert sind ja nur 5.000,00 €.

Hoffe, das hilft dir.
Tatjana

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#3

30.09.2019, 11:31

Tatjana H. hat geschrieben:
30.09.2019, 10:52
Hallo,

wir nehmen bei Schlichtungsverfahren immer den Regelstreitwert 5.000,00 € und dann ganz normale RVG-Gebühren. Ich habe da auch noch nie eine Festsetzung beantragt und mein Chef sagt zu den BRs immer, dass wir in die Schlichtung gehen, der Streitwert sind ja nur 5.000,00 €.

Hoffe, das hilft dir.
Okay, dann werde ich ihm mal die 5000 € vorschlagen, Danke !
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