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KFA Mahn-und Streitverfahren

Verfasst: 27.09.2019, 11:31
von annabella80
Hallo, kurze Frage:

WIr hatten MB beantragt über 5000 €. Dann hatte die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Grund war, dass 5 Tage nach MB gezahlt wurde. Streitig waren nun die Kosten.

Wir haben gewonnen, Gegner muss Kosten tragen. Streitwert wurde nun vom Gericht nur in Höhe der streitigen Kosten festgesetzt. Jetzt soll ich KFB machen. Aber der Streitwert im MV war doch höher. Das muss ich ja auch so abrechnen gell


:thx

Re: KFA Mahn-und Streitverfahren

Verfasst: 27.09.2019, 11:41
von Anahid
Ja, musst Du. Anrechnung nicht vergessen.