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Re: Frage zum KFA

Verfasst: 27.09.2019, 07:32
von 13
Es handelt sich hier zwar nicht um eine "echte" Kostenaufhebung. Bei dieser würden die Gerichtskosten halbiert werden, die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst. Hier besteht die Abweichung darin, dass die Gerichtskosten voll von der Klägerseite getragen werden sollen. Auswirkungen ergeben sich jedoch nicht: Da in aller Regel die Klägerseite Gerichtskosten einzahlt, besteht ihrerseits kein Erstattungsanspruch. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst. Die Stellung eines KFA ist also für beide Seiten sinnfrei und daher überflüssig.

Re: Frage zum KFA

Verfasst: 27.09.2019, 08:56
von Dany1981
Wenn wir unseren Dino nicht hätten. Hab mir jetzt auch nochmal den 1. Post durchgelesen. Wir Frauen sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht und Dino hat das Rätsel gelöst. :lolaway

Re: Frage zum KFA

Verfasst: 30.09.2019, 11:33
von 13
:oops: :dankeschoen