Re: Frage zum KFA
Verfasst: 27.09.2019, 07:32
Es handelt sich hier zwar nicht um eine "echte" Kostenaufhebung. Bei dieser würden die Gerichtskosten halbiert werden, die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst. Hier besteht die Abweichung darin, dass die Gerichtskosten voll von der Klägerseite getragen werden sollen. Auswirkungen ergeben sich jedoch nicht: Da in aller Regel die Klägerseite Gerichtskosten einzahlt, besteht ihrerseits kein Erstattungsanspruch. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst. Die Stellung eines KFA ist also für beide Seiten sinnfrei und daher überflüssig.