Abrechnung mit Mehrwert
Verfasst: 24.09.2019, 17:27
Moin,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der wir vorgerichtlich tätig waren und aufgrund Nichtzahlung dann 1.875,00 € eingeklagt haben. Im Termin wurde über diesen Betrag verhandelt und man einigte sich auf 950,00 €. Weiter wurden weitere, nicht anhängige, 5.001,00 € mit protokolliert, über die nicht mehr verhandelt wurde. Gericht setzt Streitwert für die Klage auf 1.875,00 € und überschießenden Vergleichswert auf 5.001,00 € fest.
Ich hätte wie folgt abgerechnet:
1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus 1.875 € =195,00 €
0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 1.875 € =97,50 €
0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV aus 5.001 € =283,20 €
(unter Berücksichtigung der Obergrenze § 15 III 1,3 aus Wert 6.876 €)
1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus 1.875 € =180,00 €
1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus 1.875 € =150,00 €
Pauschale nach Nr. 7002 VV = 40,00 €
Zwischensumme =945,70 €
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG =179,68 €
Gesamt =1.125,38 €
Die Rechtsschutz sagt jetzt aber, dass dies falsch sei und rechnet wie folgt ab:
1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus 1.875 € =195,00 €
0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 1.875 € =97,50 €
1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus 1.875 € =180,00 €
1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus 6.876 € =405,00 €
Pauschale nach Nr. 7002 VV = 40,00 €
Zwischensumme =917,50 €
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG =174,33 €
Gesamt =1.091,83 €
Wer hat nun Recht? Ich steige da irgendwie nicht so ganz durch
Liebe Grüße aus Bremen
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der wir vorgerichtlich tätig waren und aufgrund Nichtzahlung dann 1.875,00 € eingeklagt haben. Im Termin wurde über diesen Betrag verhandelt und man einigte sich auf 950,00 €. Weiter wurden weitere, nicht anhängige, 5.001,00 € mit protokolliert, über die nicht mehr verhandelt wurde. Gericht setzt Streitwert für die Klage auf 1.875,00 € und überschießenden Vergleichswert auf 5.001,00 € fest.
Ich hätte wie folgt abgerechnet:
1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus 1.875 € =195,00 €
0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 1.875 € =97,50 €
0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV aus 5.001 € =283,20 €
(unter Berücksichtigung der Obergrenze § 15 III 1,3 aus Wert 6.876 €)
1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus 1.875 € =180,00 €
1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus 1.875 € =150,00 €
Pauschale nach Nr. 7002 VV = 40,00 €
Zwischensumme =945,70 €
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG =179,68 €
Gesamt =1.125,38 €
Die Rechtsschutz sagt jetzt aber, dass dies falsch sei und rechnet wie folgt ab:
1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus 1.875 € =195,00 €
0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 1.875 € =97,50 €
1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus 1.875 € =180,00 €
1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus 6.876 € =405,00 €
Pauschale nach Nr. 7002 VV = 40,00 €
Zwischensumme =917,50 €
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG =174,33 €
Gesamt =1.091,83 €
Wer hat nun Recht? Ich steige da irgendwie nicht so ganz durch
Liebe Grüße aus Bremen