Abrechnung
Verfasst: 24.09.2019, 14:43
Hallo liebe Kolleginnen
Folgendes: Autounfall:
zuerst außergerichtlich angefordert 9.534,78 €.Die Rechtschutz hat die außergerichtliche Kosten nach dem Streitwert 9.534,78 € übernommen.
Gegnerische Versicherung hat die Zahlung abgelehnt.
Der Mdt hat dann seine eigene Vollkasko in Anspruch genommen.
Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kosten der Klage auf einem Streitwert 9.534,78 € zu übernehmen.
Verklagt haben wir dann nur die 3.062,58€ (SB bei der Vollkasko 300 €, Nutzungsausfall 1204, Unkostenpauschale 25, Gutachterkosten 883,58, Wertminderung 650)
Urteil: unser Mdt bekommt: 2008,58 € (SB Vollkasko 300, Gutachterkosten 878,25,Wertminderung 650, Kostenpauschale Quote 1/3 8,33 €, Nutzungsausfall Quote 1/3 172€)
RA vorg. Kosten 382,58 € (bezogen auf den ausgeurteilten Betrag 2008,58 € (1,5 GG)
Beklagte verurteilt dem Kläger 1/3 des Verlusts des Schadensfreiheitsrabatte zu erstatten.
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40% und Beklagte 60% .
Folgendes Rechnung habe ich an die Rechtsschutzversicherung geschrieben:
Gegenstandswert: 9.534,78 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,5 180,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 12.597,36 € berücksichtigt -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV
RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.570,60 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.606,48 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 305,23 €
zu zahlender Betrag 1.911,71 €
Kostenausgleich
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
Wert 2.008,59 € 301,50 € 0,75 -150,75 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden
Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 513,85 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG gemäß Anlage 35,88 €
Das Entstehen der Auslagen wird anwaltlich versichert.
Zwischensumme netto 549,73 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 104,45 €
Gesamtsumme 654,18 €
Der Kläger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wir beantragen den Ausgleich der Gerichtskosten sowie den Ausgleich der Gutachterkosten gem. § 106 ZPO und beantragen weiter den festzusetzenden Betrag ab Antragstellung mit dem in § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO festgelegten Zinssatz zu verzinsen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.
vielen Dank
Folgendes: Autounfall:
zuerst außergerichtlich angefordert 9.534,78 €.Die Rechtschutz hat die außergerichtliche Kosten nach dem Streitwert 9.534,78 € übernommen.
Gegnerische Versicherung hat die Zahlung abgelehnt.
Der Mdt hat dann seine eigene Vollkasko in Anspruch genommen.
Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kosten der Klage auf einem Streitwert 9.534,78 € zu übernehmen.
Verklagt haben wir dann nur die 3.062,58€ (SB bei der Vollkasko 300 €, Nutzungsausfall 1204, Unkostenpauschale 25, Gutachterkosten 883,58, Wertminderung 650)
Urteil: unser Mdt bekommt: 2008,58 € (SB Vollkasko 300, Gutachterkosten 878,25,Wertminderung 650, Kostenpauschale Quote 1/3 8,33 €, Nutzungsausfall Quote 1/3 172€)
RA vorg. Kosten 382,58 € (bezogen auf den ausgeurteilten Betrag 2008,58 € (1,5 GG)
Beklagte verurteilt dem Kläger 1/3 des Verlusts des Schadensfreiheitsrabatte zu erstatten.
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40% und Beklagte 60% .
Folgendes Rechnung habe ich an die Rechtsschutzversicherung geschrieben:
Gegenstandswert: 9.534,78 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,5 180,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 12.597,36 € berücksichtigt -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV
RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.570,60 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.606,48 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 305,23 €
zu zahlender Betrag 1.911,71 €
Kostenausgleich
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
Wert 2.008,59 € 301,50 € 0,75 -150,75 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden
Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 513,85 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG gemäß Anlage 35,88 €
Das Entstehen der Auslagen wird anwaltlich versichert.
Zwischensumme netto 549,73 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 104,45 €
Gesamtsumme 654,18 €
Der Kläger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wir beantragen den Ausgleich der Gerichtskosten sowie den Ausgleich der Gutachterkosten gem. § 106 ZPO und beantragen weiter den festzusetzenden Betrag ab Antragstellung mit dem in § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO festgelegten Zinssatz zu verzinsen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.
vielen Dank