Abrechnung e.V. und Klageverfahren
Verfasst: 20.09.2019, 10:36
Hallo,
aufgrund eines e.V. Verfahrens erging ein Beschluss im Wege der einstweiligen Verfügung. Der AG muss 2/3 zahlen, der AS 1/3 der Kosten des Rechtsstreits. Daraufhin hatten wir einen Kostenausgleichsantrag gestellt.
Der geg. RA hatte Widerspruch eingelegt und beantragt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Diesbezüglich hatte dann auch eine mündliche Verhandlung stattgefunden.
Es erging Urteil. Nun hat der AS (unser Mandant) die Kosten des Rechtsstreits zu bezahlen.
Der geg. RA hatte nun einen KfA eingereicht und beantragt weiter, unseren Kostenantrag bezügl. dem e.V. Verfahren aufgrund des Urteils und der geänderten Kostenentscheidung nicht mehr zu entsprechen.
Ist dies so richtig, oder müsste über unseren Kostenausgleichsantrag auch noch entschieden werden?
Vielen Dank
aufgrund eines e.V. Verfahrens erging ein Beschluss im Wege der einstweiligen Verfügung. Der AG muss 2/3 zahlen, der AS 1/3 der Kosten des Rechtsstreits. Daraufhin hatten wir einen Kostenausgleichsantrag gestellt.
Der geg. RA hatte Widerspruch eingelegt und beantragt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Diesbezüglich hatte dann auch eine mündliche Verhandlung stattgefunden.
Es erging Urteil. Nun hat der AS (unser Mandant) die Kosten des Rechtsstreits zu bezahlen.
Der geg. RA hatte nun einen KfA eingereicht und beantragt weiter, unseren Kostenantrag bezügl. dem e.V. Verfahren aufgrund des Urteils und der geänderten Kostenentscheidung nicht mehr zu entsprechen.
Ist dies so richtig, oder müsste über unseren Kostenausgleichsantrag auch noch entschieden werden?
Vielen Dank